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   OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,65444
OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18 (https://dejure.org/2018,65444)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.03.2018 - 1 Ws 63/18 (https://dejure.org/2018,65444)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. März 2018 - 1 Ws 63/18 (https://dejure.org/2018,65444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 369 StPO, § 370 Abs 1 StPO
    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Kritische Prüfung der Aussagen neuer Zeugen im Probationsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04

    Probationsverfahren zur Wiederaufnahme: Bewertung im Wiederaufnahmeantrag

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18
    Die von der Verteidigung für ihre Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe (Beschluss v. 08.10.2004, 3 Ws 100/04, bei juris) und Koblenz (Beschluss v. 25.04.2005, 1 Ws 231/05, bei juris) betreffen zum einen Sachverhalte, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind, und schließen zum anderen - trotz z. T. missverständlicher Leitsätze - eine inhaltliche Würdigung der im Probationsverfahren erhobenen Beweise, die das Gesetz mit der Formulierung "genügende Bestätigung" geradezu zwingend erfordert, ausweislich der jeweiligen Beschlussgründe auch für Zeugenaussagen nicht (vollständig) aus.
  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 290/14

    Nachträgliche Urteilsberichtigung (Zulässigkeit)

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 28.02.2014 (nur) im Einzelstrafausspruch zu Fall 5 sowie im Gesamtstrafenausspruch auf und verwarf die weiter gehende Revision (Az. 2 StR 290/14).
  • BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02

    Rechtliches Gehör (Überraschungsentscheidung; Hinweispflicht; Begründungspflicht:

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht für das Probationsverfahren ausdrücklich betont, dass "auch für die außerhalb des prozessualen Hauptverfahrens zu treffenden Entscheidungen die Ermittlung des wahren Sachverhalts von zentraler Bedeutung bleibt" (Kammerbeschluss vom 23.12.2002, 2 BvR 1439/02, bei juris).
  • OLG Koblenz, 25.04.2005 - 1 Ws 231/05

    Wiederaufnahme: Prüfung der Geeignetheit eines neuen Zeugen im

    Auszug aus OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18
    Die von der Verteidigung für ihre Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe (Beschluss v. 08.10.2004, 3 Ws 100/04, bei juris) und Koblenz (Beschluss v. 25.04.2005, 1 Ws 231/05, bei juris) betreffen zum einen Sachverhalte, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind, und schließen zum anderen - trotz z. T. missverständlicher Leitsätze - eine inhaltliche Würdigung der im Probationsverfahren erhobenen Beweise, die das Gesetz mit der Formulierung "genügende Bestätigung" geradezu zwingend erfordert, ausweislich der jeweiligen Beschlussgründe auch für Zeugenaussagen nicht (vollständig) aus.
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