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   OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05   

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https://dejure.org/2005,13919
OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05 (https://dejure.org/2005,13919)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.11.2005 - 1 Ws 226/05 (https://dejure.org/2005,13919)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. November 2005 - 1 Ws 226/05 (https://dejure.org/2005,13919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    § 61 RVG
    Anwendbares Recht; Festsetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Burhoff online

    Anwendbares Recht; Festsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 56 § 61 Abs. 1; StPO § 140
    Strafprozessrecht: Stillschweigende Inanspruchnahme als Pflichtverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Bremen, 27.08.2004 - 3 Ta 45/04

    Übergangsrecht für Streitwertbeschwerden - unzulässige Streitwertbeschwerde bei

    Auszug aus OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05
    Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände (Madert/v.Eicken, RVG , 17. Aufl., § 61 , Rdnr. 1; Gott-lieb/Mümmler, RVG , Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen JurBüro 2005, 95, 96) .
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

    Auszug aus OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05
    Da die Bestellung des Pflichtverteidigers nicht formgebunden ist, kann sie auch durch schlüssiges Verhalten des für die Beiordnung zuständigen Gerichtsvorsitzenden erfolgen, wenn diesem unter Beachtung der sonstigen, erheblichen Umstände ein entsprechender Erklärungswert zukommt (Meyer-Goßner, StPO , 48. Aufl., § 141 , Rn. 7; BGH NStZ-RR 1997, 299 ).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1983 - 1 Ws 757/83
    Auszug aus OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05
    Eine solche stillschweigende Beiordnung kann insbesondere dann vorliegen, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers rechtlich geboten ist und ein Rechtsanwalt, der nicht Wahlverteidiger ist, mit Zustimmung des Vorsitzenden oder gar auf dessen Veranlassung für den Verurteilten tätig wird ( BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43, 44; KG, 17.02.2005, 5 Ws 633/04, zit.n.juris).
  • OLG Jena, 02.02.2004 - 1 Ws 342/03

    Maßregelvollzug, Pflichtverteidiger, Verteidigergebühren

    Auszug aus OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05
    Die Tätigkeit des Verteidigers im Rahmen des nach § 67e StGB durchzuführenden Überprüfungsverfahrens ist nach h.M im Anwendungsbereich der BRAGO als Beistandsleistung gem. § 91 S.2 BRAGO zu vergüten (Thüringer OLG, JurBüro 2004, 428).
  • OLG Hamm, 03.02.2005 - 2 Ws 306/04

    Vergütungsfestsetzungsverfahren, Beschwerdeverfahren; Anwendung des neuen Rechts

    Auszug aus OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05
    Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände (Madert/v.Eicken, RVG , 17. Aufl., § 61 , Rdnr. 1; Gott-lieb/Mümmler, RVG , Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen JurBüro 2005, 95, 96) .
  • KG, 13.09.2005 - 3 Ws 383/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Übergangsrecht beim Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05
    Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände (Madert/v.Eicken, RVG , 17. Aufl., § 61 , Rdnr. 1; Gott-lieb/Mümmler, RVG , Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen JurBüro 2005, 95, 96) .
  • OLG Köln, 18.02.2005 - 2 ARs 28/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag

    Auszug aus OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05
    Damit bestimmt sie nicht nur die konkret einschlägigen Vergütungstatbestände (Madert/v.Eicken, RVG , 17. Aufl., § 61 , Rdnr. 1; Gott-lieb/Mümmler, RVG , Stichw. Übergangsregelung), sondern auch das deren Festsetzung dienende Verfahren (KG, Beschluss vom 13.09.2005, 3 Ws 383/05; OLG Köln AGS 2005, 405 ); Gegenteiliges lässt sich insbesondere nicht aus § 61 Abs. 1 Satz 2 RVG herleiten, der lediglich die Vergütung des Rechtsanwaltes in einem Rechtsmittelverfahren regelt (a.A. insoweit OLG Hamm RVGreport 2005, 221, 222, jew.zit.n.juris; LAG Bremen JurBüro 2005, 95, 96) .
  • KG, 17.02.2005 - 5 Ws 633/04

    Vergütung des Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine

    Auszug aus OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05
    Eine solche stillschweigende Beiordnung kann insbesondere dann vorliegen, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers rechtlich geboten ist und ein Rechtsanwalt, der nicht Wahlverteidiger ist, mit Zustimmung des Vorsitzenden oder gar auf dessen Veranlassung für den Verurteilten tätig wird ( BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43, 44; KG, 17.02.2005, 5 Ws 633/04, zit.n.juris).
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