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   OLG Köln, 11.01.2012 - I-2 U 54/11   

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https://dejure.org/2012,3708
OLG Köln, 11.01.2012 - I-2 U 54/11 (https://dejure.org/2012,3708)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2012 - I-2 U 54/11 (https://dejure.org/2012,3708)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - I-2 U 54/11 (https://dejure.org/2012,3708)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09

    Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung: Schmerzensgeld wegen einer

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2012 - 2 U 54/11
    Die Kosten des Berufungsverfahrens sind durch Beschluss des Senats vom 5.10.2009 (2 U 24/09) gemäß § 91a ZPO dem Beklagten zu 1) auferlegt worden.

    Bereits im Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 2 U 24/09 - hat der Senat ausgeführt, dass der Beklagte zu 2) selbst die Rechnungslegung hätte erstellen sollen und können:.

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2012 - 2 U 54/11
    In die Zumutbarkeitserwägungen ist auch einzustellen, dass es sich um einen wertvollen Nachlass handelt, der für die Miterben von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist (vgl. zu diesem Kriterium die vom Beklagten mehrfach zitierte Entscheidung BGH NJW 1982, 573, 574).
  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98

    Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2012 - 2 U 54/11
    Verursacht der Testamentsvollstrecker überflüssige Kosten durch Beauftragung von Hilfspersonen, so ist er den Erben zum Schadensersatz nach § 2219 Abs. 1 BGB verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 19.1. 2000 - IV ZR 157/98 - ZEV 2000, 195, 196 für die überflüssige Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Prüfung von Steuerbescheiden).
  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 209/03

    Bedingungsfeindlichkeit eines Parteiwechsels auf Klägerseite

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2012 - 2 U 54/11
    Ob ein solches besteht, darf, schon um der Rechtsklarheit willen, nicht in der Schwebe bleiben (BGH, Urt. vom 21.1. 2004 - VIII ZR 209/03 - NJW-RR 2004, 640, 641 m. w. N.).
  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2012 - 2 U 54/11
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass die erforderliche Klarheit über die Person des Berufungsklägers ausschließlich durch dessen ausdrückliche Bezeichnung zu erzielen wäre; sie kann auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH, Urt. v. 19.2. 2002 - VI ZR 394/00 - NJW 2002, 1430 f. m. w. N.).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88

    Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2012 - 2 U 54/11
    Wenn jemand in einem Rechtsstreit sowohl als Partei kraft Amtes als auch persönlich in Anspruch genommen wird, handelt es sich prozessual um verschiedene Parteien (BGH, Urt. v. 6.7. 1989 - IX ZR 280/88 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 279/96

    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung bei Parteiwechsel auf der

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2012 - 2 U 54/11
    Die irrtümliche Benennung einer falschen Partei ist etwas anderes als die lediglich unrichtige Bezeichnung des als Gegner gewollten Rechtssubjekts (BGH, Urt. vom 16.12.1997 - VI ZR 279/96 - NJW 1998, 1496, 1497; Becker-Eberhard, MünchKomm ZPO § 263 Rn. 69).
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