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OLG Köln, 12.03.2010 - 2 Ws 143/10 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung bei starken Schmerzen des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 235; StPO § 329 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung bei starken Schmerzen des Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 10.12.2008 - 2 Ws 613/08
Anforderungen an den Nachweis von Art und Schwere eine Erkrankung
Auszug aus OLG Köln, 12.03.2010 - 2 Ws 143/10
Das Landgericht hat dem Angeklagten mit an sich zutreffender Begründung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen das Verwerfungsurteil vom 21.12.2009 versagt, weil die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Entschuldigung des Ausbleibens in der Berufungsverhandlung nicht genügte (vgl. Senat Beschluß vom 10.12.2008 - 2 Ws 613/08 = NStZ-RR 2009, 112).