Rechtsprechung
OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 18/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Keine weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen Festsetzung der Vergütung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1836 BGB; § 16 ABS. 2 ZSEG
Keine weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen Festsetzung der Vergütung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen Festsetzung der Vergütung - Beschwerde, weitere, Verfahrenspfleger, Vergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung der wegen einer Verfahrenspflegschaft angefallenen Aufwendungen und Kosten; Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Wahrnehmung des Amts im Rahmen einer dienstlichen Aufgabenstellung bei einem Betreuungsverein
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Vergütung Verfahrenspflegers, Weitere Beschwerde
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.11.1993 - 1 T 552/93
- OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 18/95
- BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1599
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Heilbronn, 01.03.1993 - 1b T 17/93
Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 18/95
Auch § 13 a FGG bietet keine rechtliche Grundlage für die von den Beschwerdeführern erstrebte Kostenfestsetzung aus der Staatskasse ( vgl dazu LG Heilbronn, MDR 1993, 449 ). - OLG Köln, 17.09.1993 - 16 Wx 128/93
Weitere Beschwerde; Entscheidung; Vormund; Vergütung; Erstbeschwerde
Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 18/95
Der Senat hat sich dieser Auffassung in nunmehr ständiger Rechtsprechung angeschlossen ( vgl. Beschlüsse vom 17.9.1993, 16 Wx 128/93; und vom 3.1.1994, 16 Wx 214/93; 16 Wx 224/93 ). - BayObLG, 11.11.1992 - 3Z BR 145/92
Weitere Beschwerde im Verfahren auf Bewilligung auf Verfahrenspflegervergütung …
Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 18/95
Sie wird auch nach der Neufassung der angesprochenen Vorschriften überwiegend vertreten ( vgl. BayObLG, JurBüro 1993, 285 m.w.N. ). - OLG Celle, 19.05.1992 - 10 W 8/92
Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 18/95
19.5.1992 an ( vgl. BtPrax 1992, 109 ), unabhängig davon, daß im Hinblick auf eine neuere Entscheidung bezweifelt werden muß, ob das OLG Celle die bisherige Rechtsauffassung aufrecht erhält ( vgl. OLG Celle, Beschluß vom 15.2.1994, 12 W 1/94, in OLG-Report 9/94 ). - OLG Celle, 15.02.1994 - 12 W 1/94
Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 18/95
19.5.1992 an ( vgl. BtPrax 1992, 109 ), unabhängig davon, daß im Hinblick auf eine neuere Entscheidung bezweifelt werden muß, ob das OLG Celle die bisherige Rechtsauffassung aufrecht erhält ( vgl. OLG Celle, Beschluß vom 15.2.1994, 12 W 1/94, in OLG-Report 9/94 ).
- BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung …
Es sieht sich daran durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Februar 1995 (16 Wx 18/95 - FamRZ 1995, 1599) gehindert, in der die weitere Beschwer de gegen die Versagung einer Aufwandsentschädigung für unzulässig erachtet wurde. - BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn …
Hieran sieht er sich aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 13.2.1995 (FamRZ 1995, 1599 ) gehindert.An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 13.2.1995 - 16 Wx 18/95 - (FamRZ 1995, 1599 ) gehindert.
- BGH, 23.10.1996 - XII ZB 114/96
Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten, um die dem Betreuer zustehende …
Es sieht sich jedoch an einer derartigen Sachentscheidung über die weitere Beschwerde durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Februar 1995 (FamRZ 1995, 1599) gehindert, nach dem die weitere Beschwerde im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nach §§ 1836 Abs. 2, 1835 Abs. 4 BGB i.V. mit § 16 Abs. 2 ZSEG unzulässig sei. - OLG Köln, 15.01.1997 - 16 Wx 7/97 Die vom Senat bislang gegen die Zulässigkeit einer derartigen Beschwerde erhobenen Bedenken (FamRZ 1995, 1599) werden nicht aufrechterhalten.