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   OLG Köln, 17.06.2020 - I-5 W 16/20   

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https://dejure.org/2020,18294
OLG Köln, 17.06.2020 - I-5 W 16/20 (https://dejure.org/2020,18294)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.06.2020 - I-5 W 16/20 (https://dejure.org/2020,18294)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - I-5 W 16/20 (https://dejure.org/2020,18294)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1082
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 03.09.2019 - 20 W 10/18

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2020 - 5 W 16/20
    Denn nach dem Zweck der Vorschrift, der bei der Prüfung der Frage einer wirtschaftlichen Identität nicht unberücksichtigt bleiben kann, dient die Erteilung der Datenauskunft in erster Linie dazu, die Wahrnehmung der weiteren Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung zu ermöglichen, insbesondere der Rechte auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung aus Art. 16 bis 18 DS-GVO (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3.9.2019 - 20 W 10/18, iuris Rdn. 5, abgedruckt in MDR 2019, 1403 f.).
  • LG Köln, 05.05.2020 - 3 O 334/18
    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2020 - 5 W 16/20
    Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 18.5.2020 wird die im Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.5.2020 - 3 O 334/18 - getroffene Streitwertfestsetzung abgeändert.
  • LAG München, 02.08.2023 - 3 Ta 142/23

    Wertfestsetzung, Auskunftsanpruch, Anspruch auf Kopie, Personalakte,

    Aus der Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein - 2 Ta 63/22 -, des OLG Köln - 5 W 16/20 -, LSG Dresden - L 2 S V 2/19 - und verschiedener Amts- und Verwaltungsgerichte ergebe sich, dass der Gegenstandswert für den Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO mit 5.000 EUR festzusetzen sei, wenn keine besonderen weiteren Anhaltspunkte vorhanden seien.
  • LG Hamburg, 01.07.2022 - 305 S 68/21

    Streitwertfestsetzung für Auskunft zu personenbezogenen Daten

    Soweit das Oberlandesgericht Köln pauschal bzw. regelhaft auf 5.000,00 ? (etwa OLG Köln, Beschösse v. 03.09.2019, Az. 20 W 10/18; v. 06.02.2020, Az. 20 W 9/19 und v. 17.06.2020, Az. 5 W 16/20) abstellt, folgt die Kammer dem nicht.
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21

    Die Besorgnis der Befangenheit eines mit der Begutachtung eines

    Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit oder Fehlerhaftigkeit der sachverständigen Begutachtung oder ein Mangel an Sachkunde mögen die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung des Sachverständigen rechtfertigten sie nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869; Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017- 5 W 56/17; Beschluss vom 24. April 2020 - 5 W 16/20).
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