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OLG Köln, 22.11.1988 - Ss 300/88 - 644 |
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Volltextveröffentlichung
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StPO § 59 § 67 § 260 Abs. 3
Strafprozeßrecht: Wirksamkeit eines Anklagesatzes trotz Fehlens der genauen Tatzeit, Zeugenvernehmung
Verfahrensgang
- OLG Köln, 05.07.1988 - Ss 300/88
- OLG Köln, 22.11.1988 - Ss 300/88 - 644
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.1968 - 2 StR 719/67
Bindung des Revisionsrichters an Feststellungen des Tatrichters - Verbindlichkeit …
Auszug aus OLG Köln, 22.11.1988 - Ss 300/88
Daß in der zugelassenen Anklage die Tatzeit nicht angegeben ist, macht die Anklageschrift nicht unwirksam und begründet kein zur Einstellung (§ 260 Abs. 3 StPO ) führendes Verfahrenshindernis, weil das Tatgeschehen hier durch das Unfallereignis unverwechselbar konkretisiert wird (…vgl. KK-Treier, StPO , 2. Aufl., § 200 Rn. 4, 23;… KMR-Paulus, StPO , § 200 Rn. 15, 55; jeweils m.w.N.; zur fehlenden Angabe des Tatdatums ferner: BGHSt 22, 90; SenE vom 31. Juli 1987 - Ss 358/87 - OLG Schleswig SchlHA 1975, 191; OLG Hamm NJW 1962, 66; OLG Karlsruhe NDR 1962, 248).