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   OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19   

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https://dejure.org/2019,18582
OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19 (https://dejure.org/2019,18582)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.2019 - 2 W 17/19 (https://dejure.org/2019,18582)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2019 - 2 W 17/19 (https://dejure.org/2019,18582)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 20.12.2006 - 2 W 501/06

    Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19
    Gegen den Beschluss, durch den das Landgericht als Beschwerdegericht den Gebührenstreitwert des Beschwerdeverfahrens festsetzt, ist die Erstbeschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG gegeben, über die das Oberlandesgericht als das nächst höhere Gericht im Sinne der §§ 66 Abs. 3 Satz 2, 68 Abs. 1 Satz 5 GKG zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW-RR 2008, 151 zur Streitwertfestsetzung des Landgerichts im Berufungsverfahren; Senat, 2 W 57/07 (nicht veröffentlicht); OLG Celle, OLGR 2006, 270 [272]; OLG Celle, OLGR 2007, 198 [199]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.08.2006 - 15 W 36/06 - zitiert nach juris; OLG Schleswig MDR 2009, 1355; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, 2015, § 66, Rdn. 89).
  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 251/03

    Festsetzung des Beschwerdewerts - Bemessung des Wertes auf ein Drittel der

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19
    Der Bundesgerichtshof hat schließlich in den beiden von der Streitwertbeschwerde angeführten Beschlüssen vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 251/03 - und vom 25. Juni 2004 - IXa 105/04 - den Beschwerdewert jeweils auf ein Drittel der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem erstrebten Grundstückswert festgesetzt, dies indes nicht weiter begründet, sondern in dem Beschluss vom 25. Juni 2004 lediglich auf die Entscheidung vom 12. Dezember 2003 und in ihr nur auf die §§ 12 Abs. 1 Satz 1, 14 GKG, 3 ZPO und einige Belegstellen verwiesen, wobei einer der dort genannten Autoren, nämlich Stöber, für diese Auffassung nicht ohne weiteres in Anspruch genommen werden kann, weil er die Ansicht, ein Drittel des Differenzbetrages sei anzusetzen, entgegen der Darstellung im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2003 nicht vertritt, sondern lediglich als Auffassung des Kammergerichts referiert (vgl. jetzt auch Stöber, ZVG, 18. Aufl. 2006, Einl., Anm. 83.10, lit. c).
  • OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes für den Berufungsrechtszug;

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19
    Gegen den Beschluss, durch den das Landgericht als Beschwerdegericht den Gebührenstreitwert des Beschwerdeverfahrens festsetzt, ist die Erstbeschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG gegeben, über die das Oberlandesgericht als das nächst höhere Gericht im Sinne der §§ 66 Abs. 3 Satz 2, 68 Abs. 1 Satz 5 GKG zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW-RR 2008, 151 zur Streitwertfestsetzung des Landgerichts im Berufungsverfahren; Senat, 2 W 57/07 (nicht veröffentlicht); OLG Celle, OLGR 2006, 270 [272]; OLG Celle, OLGR 2007, 198 [199]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.08.2006 - 15 W 36/06 - zitiert nach juris; OLG Schleswig MDR 2009, 1355; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, 2015, § 66, Rdn. 89).
  • BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 27/07

    Begriff des nächsthöheren Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19
    Gegen den Beschluss, durch den das Landgericht als Beschwerdegericht den Gebührenstreitwert des Beschwerdeverfahrens festsetzt, ist die Erstbeschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG gegeben, über die das Oberlandesgericht als das nächst höhere Gericht im Sinne der §§ 66 Abs. 3 Satz 2, 68 Abs. 1 Satz 5 GKG zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW-RR 2008, 151 zur Streitwertfestsetzung des Landgerichts im Berufungsverfahren; Senat, 2 W 57/07 (nicht veröffentlicht); OLG Celle, OLGR 2006, 270 [272]; OLG Celle, OLGR 2007, 198 [199]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.08.2006 - 15 W 36/06 - zitiert nach juris; OLG Schleswig MDR 2009, 1355; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, 2015, § 66, Rdn. 89).
  • LG Bonn, 31.01.2006 - 6 T 356/05

    Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19
    Das Landgericht Bonn hat in einem Beschluss vom 31. Januar 2006 - 6 T 356/05 - (InVo 2006, 409) im Fall einer auf Herabsetzung des festgesetzten Verkehrswerts gerichteten Beschwerde die Wertdifferenz in voller Höhe in Ansatz gebracht.
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2006 - 15 W 36/06

    Streitwertbeschluss: Beschränkung der Anfechtbarkeit von Streitwertbeschlüssen

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19
    Gegen den Beschluss, durch den das Landgericht als Beschwerdegericht den Gebührenstreitwert des Beschwerdeverfahrens festsetzt, ist die Erstbeschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG gegeben, über die das Oberlandesgericht als das nächst höhere Gericht im Sinne der §§ 66 Abs. 3 Satz 2, 68 Abs. 1 Satz 5 GKG zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW-RR 2008, 151 zur Streitwertfestsetzung des Landgerichts im Berufungsverfahren; Senat, 2 W 57/07 (nicht veröffentlicht); OLG Celle, OLGR 2006, 270 [272]; OLG Celle, OLGR 2007, 198 [199]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.08.2006 - 15 W 36/06 - zitiert nach juris; OLG Schleswig MDR 2009, 1355; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, 2015, § 66, Rdn. 89).
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