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OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 167/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Differenzhaftungsanspruch Einbringung Sacheinlage
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GmbHG §§ 9, 9a
Differenzhaftungsanspruch Einbringung Sacheinlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Differenzhaftungsanspruch aus einem Gesellschaftsvertrag; Maßgeblicher Zeitpunkt der Bewertung der Differenzhaftung ; Angaben zum Zweck der Errichtung der Gesellschaft
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG §§ 9, 9a
Differenzhaftungsanspruch bei Einbringung eines Gebrauchsmusters als Sacheinlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.06.1996 - 86 O 142/94
- OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 167/96
Papierfundstellen
- BB 1998, 446
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.02.1959 - II ZR 170/57
Mitgliederwechsel vor Eintragung der GmbH
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 167/96
Demgegenüber hat der BGH (BGHZ 29, 300 [309] - Nichtigkeit des Einlageversprechens bei Bewertung einer Operette) ausgeführt, daß die Übernahme eines Urheberrechts zur Auswertung stets sowohl die Möglichkeit wirtschaftlichen Erfolges wie auch der gegenteiligen Entwicklung bietet und daher stets ein Risiko bedeutet; eine Bewertung ausgerichtet an den Chancen sei zulässig, solange kein grober, offensichtlicher Verstoß gegen kaufmännische Bewertungsgrundsätze vorliege.
- KG, 26.10.2004 - 1 W 21/04
GmbH: Umwandlung einer bei der Gründung übernommenen Bareinlage in eine …
Dann aber hat er - die Richtigkeit der Feststellungen unterstellt - den objektiven Wiederbeschaffungswert der hier zum Anlagevermögen gehörenden Maschinen angesetzt, wie er in einer Bilanz mit den Anschaffungskosten anzusetzen ist (§ 255 Absatz 1 HGB) und bei der Bewertung einer Sacheinlage im Rahmen einer Kapitalerhöhung bzw. Sachgründung zugrunde zu legen wäre (vgl. OLG Düsseldorf GmbHR 1992, 112, 113; OLG München GmbHR 1994, 712; OLG Köln GmbHR 1998, 42, 43;… Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 17. Aufl., § 5 Rn. 33;… Michalski/Zeidler, GmbHG, 2000, § 5 Rn. 188).