Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.04.1971 - 15 U 126/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2635
OLG Köln, 27.04.1971 - 15 U 126/70 (https://dejure.org/1971,2635)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.1971 - 15 U 126/70 (https://dejure.org/1971,2635)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 1971 - 15 U 126/70 (https://dejure.org/1971,2635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,2635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Vertragsspieler-Vereins auf Rückzahlung eines Handgeldes; Verhältnis der Vereinbarung über das Handgeld zum Formularvertrag über Vereinswechsel; Kein Ausschluss des bereicherungsrechtlichen Anspruchs bei Einordnung der Zahlung als Draufgabe; Anforderungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1367
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1971 - 15 U 126/70
    Wollte man eine solche Zweckvereinbarung annehmen, an deren Zustandekommen keine besonderen Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 44, 321 [BGH 29.11.1965 - VII ZR 214/63] ), so müßte man folgerichtig auch annehmen, daß sie nicht von der Wirksamkeit des Formularvertrages abhängig sein sollte.
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1971 - 15 U 126/70
    Bei § 817 Satz 2 BGB handelt es sich um eine rechtspolitisch umstrittene Vorschrift, deren Sinn es ist, solche Parteien, die bei Abschluß eines Vertrages gegen ein "gesetzlich" Verbot verstoßen haben, den Rechtsschutz zu versagen (BGHZ 35, 103, 107 [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60] ; 44, 1, 6) [BGH 06.05.1965 - II ZR 217/62] .
  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1971 - 15 U 126/70
    Bei § 817 Satz 2 BGB handelt es sich um eine rechtspolitisch umstrittene Vorschrift, deren Sinn es ist, solche Parteien, die bei Abschluß eines Vertrages gegen ein "gesetzlich" Verbot verstoßen haben, den Rechtsschutz zu versagen (BGHZ 35, 103, 107 [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60] ; 44, 1, 6) [BGH 06.05.1965 - II ZR 217/62] .
  • RG, 18.02.1932 - VIII 537/31

    1. Haftet der nicht rechtsfähige Verein für rechtswidrige Schadenszufügungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1971 - 15 U 126/70
    So hat es das Reichsgericht beispielsweise ausdrücklich abgelehnt, Satzungsvorschriften den Schutzgesetzen im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB gleichzustellen (RGZ 135, 242 ff., 245).
  • BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 601/84
    Ein Gesetzesverstoß gemäß § 134 BGB liegt aber nicht vor, weil das Amateurstatut der regionalen Fußballverbände naoh herrschender Meinung nicht als allgemein gültige Norm i.S. des § 134 BGB anzusehen ist (OLG Köln, NJW 1971, 1367, 1368; OLG Hamm, NJW 1976, 331, 332; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 324; OLG Hamm vom 20. Oktober 1983 - 6 U 26/83 - in: Handbuch des Sportrechts, Dokument 331616, S. 10; LAG Saarland vom 29. September 1971 - 1 Sa 36/71 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Berufssport), sondern lediglich als verbandsinternes Gesetzesrecht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht