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   OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11   

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OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11 (https://dejure.org/2012,59775)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2012 - 11 U 91/11 (https://dejure.org/2012,59775)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 11 U 91/11 (https://dejure.org/2012,59775)
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  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11
    Stützt der Kläger - wie hier - die Klage auf eigene und abgetretene Ansprüche oder auch auf verschiedene Abtretungen, handelt es sich jeweils um verschiedene Streitgegenstände (auch BGH NJW 2007, 2414) , die gem. § 260 ZPO nur im Rahmen einer Klagehäufung eingeführt werden können, wobei der Kläger klarzustellen hat, in welchem Eventualverhältnis er die verschiedenen Ansprüche zur Entscheidung stellen will (Zöller- Greger, ZPO, 29. Aufl., § 260 Rz. 5).

    Für die Frage der Sachdienlichkeit kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( u.a. BGH IBR 2011, 381; NJW 2007, 2414; NJW 2001, 1210) allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11
    Soweit sich der Beklagte zu 2. auf die im Vertrag unter § 13 vereinbarte nur 2-jährige Haftungsfrist beruft, ist eine Verkürzung der Frist - wozu auch Ausschlussfristen gehören - bei Vorsatz nicht zulässig, § 202 BGB ( BAG NJW 2005, 3305; NZA 07, 1154).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11
    Anders als in der von den Beklagten herangezogenen Entscheidung des BGH (BGH VII ZR 270/03 - MDR 2005, 645) geht es hier nicht nur um die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einem bestimmten Mangel.
  • OLG Koblenz, 29.01.2009 - 2 U 352/08

    Persönliche Haftung des Vertreters oder Verhandlungsgehilfen

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11
    Die Prozessökonomie gebietet nach Ansicht des Senates nicht, erstmals im Berufungsverfahren eine umfangreiche Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen (vgl. hierzu auch OLG Koblenz BauR 2009, 1622 und BGH Urteil vom 13.1.2012 - V ZR 183/10- recherchiert in JURIS zur ähnlich gelagerten Frage der Sachdienlichkeit).
  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen einer Aufrechnungserklärung in der

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11
    Für die Frage der Sachdienlichkeit kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( u.a. BGH IBR 2011, 381; NJW 2007, 2414; NJW 2001, 1210) allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt.
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11
    Für die Frage der Sachdienlichkeit kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( u.a. BGH IBR 2011, 381; NJW 2007, 2414; NJW 2001, 1210) allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt.
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11
    Soweit sich der Beklagte zu 2. auf die im Vertrag unter § 13 vereinbarte nur 2-jährige Haftungsfrist beruft, ist eine Verkürzung der Frist - wozu auch Ausschlussfristen gehören - bei Vorsatz nicht zulässig, § 202 BGB ( BAG NJW 2005, 3305; NZA 07, 1154).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 183/10

    Zulässigkeit einer Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11
    Die Prozessökonomie gebietet nach Ansicht des Senates nicht, erstmals im Berufungsverfahren eine umfangreiche Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen (vgl. hierzu auch OLG Koblenz BauR 2009, 1622 und BGH Urteil vom 13.1.2012 - V ZR 183/10- recherchiert in JURIS zur ähnlich gelagerten Frage der Sachdienlichkeit).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11
    Die vom erstinstanzlichen Gericht unterlassene Prüfung der Sachdienlichkeit kann vom Berufungsgericht nachgeholt werden (Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., § 263 Rz. 15; BGH NJW 1993, 3072).
  • BGH, 17.04.1996 - XII ZB 60/95

    Zurückweisung von Klageanträgen; Zurückweisung verspäteten Vorbringens;

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11
    Hierzu zählen nur die zur Begründung des Klageantrags vorgebrachten tatsächlichen und rechtlichen Behauptungen, aber nicht der Angriff selbst, also der Sachantrag und dessen Änderung (Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., § 282 Rz. 2 a; BGH NJW-RR 1996, 961 ) .
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