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   OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 153/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4687
OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 153/03 (https://dejure.org/2004,4687)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2004 - 5 U 153/03 (https://dejure.org/2004,4687)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2004 - 5 U 153/03 (https://dejure.org/2004,4687)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Risikolebensversicherung; Geltendmachung durch Witwe des Versicherungsnehmers; Wirksamkeit eines Rücktritts der Versicherung; Sachliche Rechtfertigung der Rücktrittserklärung; Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen auf dem Antragsformular durch den ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 20
    Beginn der Rücktrittsfrist wegen Anzeigeobliegenheitsverletzung (§ 20 VVG) bei routinemäßigen Arztanfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 20
    Untergang des Rücktrittsrechts des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1170
  • NJW-RR 2005, 656 (Ls.)
  • VersR 2004, 1253
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 153/03
    Muss sich dem Versicherer auf Grund des ihm vorliegenden Tatsachenmaterials, insbesondere angesichts des Inhaltes angeforderte Arztberichte aufdrängen, dass ein Rückstritt ernsthaft in Betracht kommt, so kann er nicht durch Hinauszögern der gebotenen Rückfrage den Lauf der Frist beeinflussen (BGHZ 108, 326; BGH VersR 1991, 171; BGH VersR 1999, 217).
  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88

    Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 153/03
    Muss sich dem Versicherer auf Grund des ihm vorliegenden Tatsachenmaterials, insbesondere angesichts des Inhaltes angeforderte Arztberichte aufdrängen, dass ein Rückstritt ernsthaft in Betracht kommt, so kann er nicht durch Hinauszögern der gebotenen Rückfrage den Lauf der Frist beeinflussen (BGHZ 108, 326; BGH VersR 1991, 171; BGH VersR 1999, 217).
  • OLG Hamm, 23.05.1986 - 20 U 385/85

    Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 153/03
    Bei falschen Angaben über den Gesundheitszustand ist das in der Regel erst dann der Fall, wenn der Versicherer die behandelnden Ärzte konsultiert hat (OLG Hamm VersR 1987, 150).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 101/17

    Rücktrittsrecht des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Verstoß des

    Das ist gegeben, wenn der Versicherer zuverlässige Kunde davon hat, dass der Versicherungsnehmer ihm bekannte gefahrerhebliche Umstände nicht angegeben hat oder über bekannte Umstände falsche Angaben gemacht hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.04.2004 - 5 U 153/03, VersR 2004, 1253).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04

    Haftung des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen bewusst

    Die Beschuldigtenvernehmung des Beklagten vom 15. April 2002 aus dem Verfahren vor dem erkennenden Senat (5 U 153/03) war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 5 U 78/04

    Vorsätzlich unrichtiger Verkaufsprospekt zum Aktienerwerb: Vorsätzlich

    Der Verkaufsprospekt, in dem C für 1998 Umsätze in Höhe von 4.567.382,67 DM, obwohl 63 % dieses Umsatzes nicht stattgefunden haben, und für 1999 im Zwischenbericht zu mehr als 98 % vorgetäuschte Umsätze hat veröffentlichen lassen, was dem Senat aus zahlreichen anderen Verfahren gegen die Beklagte (vgl. u. a. Senatsurteile vom 29. November 2005: 5 U 153/03, 5 U 209/03 und 5 U 145/04, jeweils unveröffentlicht) bekannt ist und der Tatbestand des angefochtenen Urteils im Ergebnis verlautbart, ist unstreitig unrichtig.
  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04

    Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts

    Die Beschuldigtenvernehmung des Beklagten vom 15. April 2002 aus dem Verfahren vor dem erkennenden Senat (5 U 153/03) war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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