Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
| Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 - 73) |
| Abschnitt 2 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten (§§ 19 - 32) |
1Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. 2Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Rechtsprechung zu § 20 VVG
27 Entscheidungen zu § 20 VVG in unserer Datenbank:
- OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag aufgrund ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Rostock, 04.03.2022 - 4 U 132/18
Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Rücktritts vom ...
- OLG Rostock, 04.03.2022 - 4 U 132/18
- KG, 14.12.2018 - 6 U 27/17
Rücktritt der privaten Krankenversicherung wegen Falschbeantwortung von ...
- OLG Jena, 13.05.2026 - 4 U 918/23
Unkenntnis über Arztbesuche des Kindes entlastet Versicherungsnehmer bei ...
- OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15
Zurechnung von unrichtigen Angaben im Rahmen der Bearbeitung der ...
- OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07
Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen ...
- LG Kiel, 23.05.2024 - 5 O 128/21
Anfechtung eines Cyber-Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung durch ...
- OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hagen, 16.12.2009 - 23 O 40/09
Frageobliegenheit des Versicherers im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom ...
- LG Hagen, 16.12.2009 - 23 O 40/09
- OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
Außerordentliche Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den ...
Querverweise
Auf § 20 VVG verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil
- Vorschriften für alle Versicherungszweige
- Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
- § 32 (Abweichende Vereinbarungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 20 VVG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertretung und Vollmacht
- § 166 (Willensmängel; Wissenszurechnung)