Rechtsprechung
OLG Köln, 30.09.2011 - I-6 U 54/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Der Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht richtet sich nach dem Ort der Verletzungshandlung, nicht nach dem Ort der drohenden Wiederholung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 14
- JurPC
Örtliche Zuständigkeit bei bundesweiter Tätigkeit des Verletzers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte für wettbewerbsrechtliche Verfahren; Auswirkungen auf die Zuständigkeit bei bundesweiter Tätigkeit des Verletzers
- info-it-recht.de
Örtliche Zuständigkeit in UWG-Sachen (hier: Ort der Verletzungshandlung, nicht Ort der drohenden Wiederholung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 14
Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte für wettbewerbsrechtliche Verfahren; Begriff der Wiederholungsgefahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Örtliche Zuständigkeit und Mehrfachverfolgungen im Wettbewerbsrecht
Verfahrensgang
- LG Bonn, 03.03.2011 - 14 O 101/10
- OLG Köln, 30.09.2011 - I-6 U 54/11
Papierfundstellen
- MMR 2012, 161
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach …
Wählt er deswegen ein anderes ebenfalls zuständiges Gericht, so macht er zunächst einmal nur von seinem Wahlrecht hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit Gebrauch (so auch OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, 6 U 54/11). - LG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14c O 105/18 Dies gilt auch dann, wenn der Verletzer bundesweit tätig ist und die Verletzung möglicherweise zufällig an diesem Ort vorgenommen wurde (OLG Köln, Urt. v. 30.09.2011, Az. I-6 U 54/11, 6 U 54/11, Rn. 16 - zitiert nach juris = MMR 2012, 161;… Köhler/Feddersen, a.a.O., § 14 UWG, Rn. 14;… Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 8. Aufl. 2017, Kap. 17, Rn. 16).
Auch wenn die Parteien bundesweit im Wettbewerb stehen, beschränkt sich die örtliche Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr nach dem klaren Wortlaut des § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG auf die Gerichte, in deren Bezirk die schon erfolgten Verletzungshandlungen begangen worden sind (vgl. OLG Köln, Urt. v. 30.09.2011, Az. I-6 U 54/11, 6 U 54/11, Rn. 18 - zitiert nach juris = MMR 2012, 161;… Ahrens, a.a.O., Kap. 17, Rn. 16, Schaub, in: Teplitzky, a.a.O., Kap. 45, Rn. 13 bei Fn. 76).
Eine Ausweitung der örtlichen Zuständigkeit auch auf solche Gerichte, in deren Bezirk weder die beanstandete Verletzungshandlung begangen noch ihr Erfolg eingetreten ist, sondern nur ernsthaft droht, kommt indes nur bei Vorliegen einer dort bestehenden Erstbegehungsgefahr in Betracht (OLG Köln, Urt. v. 30.09.2011, Az. I-6 U 54/11, 6 U 54/11, Rn. 19 - zitiert nach juris = MMR 2012, 161;… Köhler/Feddersen, a.a.O., § 14 UWG, Rn. 14).