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   OLG Köln, 30.09.2011 - I-6 U 54/11   

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https://dejure.org/2011,16396
OLG Köln, 30.09.2011 - I-6 U 54/11 (https://dejure.org/2011,16396)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2011 - I-6 U 54/11 (https://dejure.org/2011,16396)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2011 - I-6 U 54/11 (https://dejure.org/2011,16396)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Örtliche Zuständigkeit bei bundesweiter Tätigkeit des Verletzers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte für wettbewerbsrechtliche Verfahren; Auswirkungen auf die Zuständigkeit bei bundesweiter Tätigkeit des Verletzers

  • info-it-recht.de

    Örtliche Zuständigkeit in UWG-Sachen (hier: Ort der Verletzungshandlung, nicht Ort der drohenden Wiederholung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 14
    Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte für wettbewerbsrechtliche Verfahren; Begriff der Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit und Mehrfachverfolgungen im Wettbewerbsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15

    Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach

    Wählt er deswegen ein anderes ebenfalls zuständiges Gericht, so macht er zunächst einmal nur von seinem Wahlrecht hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit Gebrauch (so auch OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, 6 U 54/11).
  • LG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14c O 105/18
    Dies gilt auch dann, wenn der Verletzer bundesweit tätig ist und die Verletzung möglicherweise zufällig an diesem Ort vorgenommen wurde (OLG Köln, Urt. v. 30.09.2011, Az. I-6 U 54/11, 6 U 54/11, Rn. 16 - zitiert nach juris = MMR 2012, 161; Köhler/Feddersen, a.a.O., § 14 UWG, Rn. 14; Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 8. Aufl. 2017, Kap. 17, Rn. 16).

    Auch wenn die Parteien bundesweit im Wettbewerb stehen, beschränkt sich die örtliche Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr nach dem klaren Wortlaut des § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG auf die Gerichte, in deren Bezirk die schon erfolgten Verletzungshandlungen begangen worden sind (vgl. OLG Köln, Urt. v. 30.09.2011, Az. I-6 U 54/11, 6 U 54/11, Rn. 18 - zitiert nach juris = MMR 2012, 161; Ahrens, a.a.O., Kap. 17, Rn. 16, Schaub, in: Teplitzky, a.a.O., Kap. 45, Rn. 13 bei Fn. 76).

    Eine Ausweitung der örtlichen Zuständigkeit auch auf solche Gerichte, in deren Bezirk weder die beanstandete Verletzungshandlung begangen noch ihr Erfolg eingetreten ist, sondern nur ernsthaft droht, kommt indes nur bei Vorliegen einer dort bestehenden Erstbegehungsgefahr in Betracht (OLG Köln, Urt. v. 30.09.2011, Az. I-6 U 54/11, 6 U 54/11, Rn. 19 - zitiert nach juris = MMR 2012, 161; Köhler/Feddersen, a.a.O., § 14 UWG, Rn. 14).

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