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   OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17   

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https://dejure.org/2018,19769
OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17 (https://dejure.org/2018,19769)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17 (https://dejure.org/2018,19769)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17 (https://dejure.org/2018,19769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Durchführung von Lkw-Transporten unter Überschreitung der zulässigen Fahrzeugbreite

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29a Abs 3 OWiG, § 32 Abs 1 StVZO, § 69a Abs 3 Nr 2 StVZO
    Verkehrsordnungswidrigkeit der Durchführung von Lkw-Transporten unter Überschreitung der zulässigen Fahrzeugbreite: Festsetzung und Begründung des Verfallsbetrags bei Dauerordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15

    Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
    Dass dem Senat das Verfahren und der Inhalt der Verfallsanordnung mit einer Höhe von insgesamt 512.766,00 Euro aufgrund seines Beschlusses vom 20.06.2016 (1-8-SsBs 269/15-AK 99/15, abgedruckt in Justiz 2018, 382 und bei juris) bekannt ist, entbindet den Tatrichter nicht von einer vollumfänglichen, in sich nachvollziehbaren und verständlichen Sachdarstellung.

    Insoweit hat der Senat bezüglich der Fahrzeugkombination mit dem amtlichen Kennzeichen Y-AM 219/Y-AM 216 bereits im Beschluss vom 20.06.2016 (Die Justiz 2018, 382) ausgeführt, dass vom Vorliegen einer Dauerordnungswidrigkeit nach §§ 32 Abs. 1, 69a Abs. 3 Nr. 2 StVZO, 24 StVG auszugehen ist.

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2017 - 2 Rb 4 Ss 699/17

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfahrenshindernis nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
    Die Festsetzung eines Verfallsbetrages nach der in Betracht kommenden Vorschrift des § 29a OWiG wird nach Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm (vgl. unten III. 1) grundsätzlich in zwei weiteren Schritten vollzogen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2017, 2 Rb 4 Ss 699/17, abgedruckt bei juris).

    Hierbei hat er vor allem abzuwägen, ob die Abschöpfung des gesamten Erlöses für die Verfallsbeteiligte eine unbillige Härte darstellen würde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2017, 2 Rb 4 Ss 699/17, abgedruckt bei juris).

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2017 - 2 Rb 9 Ss 298/17

    Verfall im Bußgeldverfahren: Ermittlung des bei Durchführung eines Tiertransports

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
    Eine Schätzung der Höhe des Erlangten nach § 29 a Abs. 3 OWiG kann in einem zweiten Schritt erst dann erfolgen, wenn die Höhe des Vorteils aus der Tat nach Ausschöpfen aller Beweismittel, die ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten erlangt werden können, nicht genau zu bestimmen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.10.2017, 2 Rb 9 Ss 298/17, abgedruckt bei juris).

    Dabei sind vor allem folgende Aspekte zu berücksichtigen: Bedeutung und Folgen der Tat, der Umfang des Erlangten, die Gefahr einer Wiederholung durch andere, das Bedürfnis nach einer Befriedung der Rechtsordnung, die Auswirkungen des Verfalls für den davon Betroffenen, der zur Aufklärung des Sachverhalts erforderliche Aufwand sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wobei unter dem letztgenannten Gesichtspunkt von einer Verfallsanordnung abgesehen werden soll, wenn diese den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Adressaten oder sonst eine unbillige Härte zur Folge hätte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.10.2017, 2 Rb 9 Ss 298/17; OLG Stuttgart Justiz 2017, 351; Göhler, a.a.O., § 29 a Rn. 24 m.w.N.).

  • BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16

    Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof aufgrund einer Vorlage des OLG Oldenburg entschieden (BGHSt 62, 114), dass bei einem unter Verstoß gegen deutsche Straßenverkehrsvorschriften durchgeführten internationalen Transport - bei Vorliegen der sonstigen hierfür erforderlichen Voraussetzungen nach § 29a OWiG - der Verfall in Höhe des gesamten Transportlohns angeordnet werden kann.
  • OLG Jena, 03.11.2005 - 1 Ss 226/05

    Doppelverfolgungsverbot - Parkverstoß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
    Eine solche liege vor, wenn der Täter den von ihm geschaffenen ordnungswidrigen Zustand aufrecht erhalte oder die bußgeldbewehrte Tätigkeit ununterbrochen fortsetze, so dass sich der Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes beziehe (OLG Düsseldorf VRS 92, 338: Überladung; Thüringer Oberlandesgericht DAR 2006, 162: Parkverstoß; OLG Zweibrücken NZV 2002, 97: Geschwindigkeitsbegrenzer; OLG Bamberg, Beschluss vom 30.01.2014, 3 Ss OWi 284/13: Zulassung von Lenkzeitüberschreitungen; OLG Koblenz VRS 102, 291: Verletzung der Pflicht zur Überwachung des Fahrpersonals).
  • OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01

    Belehrungspflicht, Dauerordnungswidrigkeit, Einlassung, Einzelrichter, Fahrer,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
    Eine solche liege vor, wenn der Täter den von ihm geschaffenen ordnungswidrigen Zustand aufrecht erhalte oder die bußgeldbewehrte Tätigkeit ununterbrochen fortsetze, so dass sich der Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes beziehe (OLG Düsseldorf VRS 92, 338: Überladung; Thüringer Oberlandesgericht DAR 2006, 162: Parkverstoß; OLG Zweibrücken NZV 2002, 97: Geschwindigkeitsbegrenzer; OLG Bamberg, Beschluss vom 30.01.2014, 3 Ss OWi 284/13: Zulassung von Lenkzeitüberschreitungen; OLG Koblenz VRS 102, 291: Verletzung der Pflicht zur Überwachung des Fahrpersonals).
  • OLG Bamberg, 30.01.2014 - 3 Ss OWi 284/13

    Bußgeldverfahren wegen grenzüberschreitendem Verstoß gegen die Einhaltung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
    Eine solche liege vor, wenn der Täter den von ihm geschaffenen ordnungswidrigen Zustand aufrecht erhalte oder die bußgeldbewehrte Tätigkeit ununterbrochen fortsetze, so dass sich der Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes beziehe (OLG Düsseldorf VRS 92, 338: Überladung; Thüringer Oberlandesgericht DAR 2006, 162: Parkverstoß; OLG Zweibrücken NZV 2002, 97: Geschwindigkeitsbegrenzer; OLG Bamberg, Beschluss vom 30.01.2014, 3 Ss OWi 284/13: Zulassung von Lenkzeitüberschreitungen; OLG Koblenz VRS 102, 291: Verletzung der Pflicht zur Überwachung des Fahrpersonals).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17

    Dinglicher Arrest im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Betreibens eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
    Dabei sind vor allem folgende Aspekte zu berücksichtigen: Bedeutung und Folgen der Tat, der Umfang des Erlangten, die Gefahr einer Wiederholung durch andere, das Bedürfnis nach einer Befriedung der Rechtsordnung, die Auswirkungen des Verfalls für den davon Betroffenen, der zur Aufklärung des Sachverhalts erforderliche Aufwand sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wobei unter dem letztgenannten Gesichtspunkt von einer Verfallsanordnung abgesehen werden soll, wenn diese den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Adressaten oder sonst eine unbillige Härte zur Folge hätte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.10.2017, 2 Rb 9 Ss 298/17; OLG Stuttgart Justiz 2017, 351; Göhler, a.a.O., § 29 a Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 02.06.2005 - III-28/05

    Ausstellung plastinierter Leichen als grob ungehörige Handlung im Sinne des OWiG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
    Bei einer - wie hier teilweise aus tatsächlichen Gründen erfolgten - Ablehnung müssen nicht nur die vom Gericht als erwiesen angesehenen Tatsachen und die Umstände bezeichnet werden, aus denen sich das (teilweise) Fehlen der Verfallsvoraussetzungen ergibt (vgl. dazu § 72 Abs. 5; OWiG OLG Frankfurt DAR 2010, 216; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NStZ 2006, 528; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, § 72 Rn. 63), sondern vor allem bedarf es einer nachvollziehbaren Darlegung, was dem Verfallsbeteiligten überhaupt vorgeworfen wird (vgl. BGHSt 337, 21).
  • OLG Braunschweig, 06.08.2013 - 1 Ss OWi 107/13

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei der Schätzung des anzuordnenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
    Für diese Schätzung bedarf es der Mitteilung der sie tragenden Grundlagen im Urteil (OLG Karlsruhe NZV 2013, 98; OLG Stuttgart StraFo 2014, 26; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 230; OLG Celle VRS 129, 324; vgl. Gürtler in Göhler, a.a.O., § 29 a Rn. 27 und § 17 Rn. 45 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 08.08.2001 - 1 Ss 182/01

    Geschwindigkeitsbegrenzer; Geschwindigkeitsbegrenzung; Lastkraftwagen; Lkw;

  • OLG Düsseldorf, 25.09.1996 - 2 Ss OWi 297/96

    Um objektiv eine Überladung nachzuweisen, muß der Tatrichter im Urteil

  • BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 8/97

    Tatidentität bei Verstößen gegen das Nachtarbeitsverbot

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