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   OLG Karlsruhe, 04.12.2017 - 2 Rb 8 Ss 748/17   

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https://dejure.org/2017,54605
OLG Karlsruhe, 04.12.2017 - 2 Rb 8 Ss 748/17 (https://dejure.org/2017,54605)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2017 - 2 Rb 8 Ss 748/17 (https://dejure.org/2017,54605)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 2 Rb 8 Ss 748/17 (https://dejure.org/2017,54605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 244 StPO, § 77 Abs 2 OWiG
    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Anforderungen an einen Beweisantrag auf Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2017 - 2 StR 509/16

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Sachverständigen wegen eigener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2017 - 2 Rb 8 Ss 748/17
    Mit der Behauptung, "dass der Betroffene zur Tatzeit nicht der Führer des PKW" war, wird nicht eine dem Beweis zugängliche Tatsache, sondern nur das sich erst aus einer Bewertung von Tatsachen ergebende Beweisziel formuliert (BGH NJW 2017, 1691; OLG Bamberg StraFo 2017, 156; OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09, juris).
  • OLG Bamberg, 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17

    Mindestanforderungen an Beweisantrag auf Einholung eines anthropologisches

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2017 - 2 Rb 8 Ss 748/17
    Mit der Behauptung, "dass der Betroffene zur Tatzeit nicht der Führer des PKW" war, wird nicht eine dem Beweis zugängliche Tatsache, sondern nur das sich erst aus einer Bewertung von Tatsachen ergebende Beweisziel formuliert (BGH NJW 2017, 1691; OLG Bamberg StraFo 2017, 156; OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09, juris).
  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2017 - 2 Rb 8 Ss 748/17
    Mit der Behauptung, "dass der Betroffene zur Tatzeit nicht der Führer des PKW" war, wird nicht eine dem Beweis zugängliche Tatsache, sondern nur das sich erst aus einer Bewertung von Tatsachen ergebende Beweisziel formuliert (BGH NJW 2017, 1691; OLG Bamberg StraFo 2017, 156; OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09, juris).
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