Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 05.10.2016 - 2 Ws 167/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Erledigung eines Klageerzwingungsantrags: Prozessuale Überholung durch Wiederaufnahme der zunächst gegen Unbekannt geführten Ermittlungen gegen konkrete Beschuldigte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 172 Abs. 2
Erledigung des Klageerzwingungsantrags bei getrennten Verfahren - rechtsportal.de
StPO § 172 Abs. 2
Erledigung eines Klageerzwingungsantrags betreffend ein gegen Unbekannt geführtes Verfahren durch Einleitung eines Js-Verfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erledigung eines Klageerzwingungsantrags betreffend ein gegen Unbekannt geführtes Verfahren durch Einleitung eines Js-Verfahrens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2016 - 2 Ws 167/16
Der beim Oberlandesgericht Karlsruhe am 20.05.2016 fristgerecht eingegangene und formgerecht von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 20.04.2016 im gegen unbekannt geführten Verfahren 430 UJs 1946/16, mit dem der Beschwerde des Antragstellers vom 01.04.2016 keine Folge gegeben wurde, hat durch die unter dem 22.06.2016 angeordnete Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft F im damals noch dort anhängig gewesenen Ermittlungsverfahren 430 Js 11953/16 aufgrund der hierdurch eingetretenen prozessualen Überholung seine Erledigung gefunden; eine Entscheidung über den Antrag war - wie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Erwiderung auf den gegenständlichen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der der Senat beitritt, zutreffend ausführt - daher nicht mehr veranlasst (Senat B. v. 22.01.2014, 2 Ws 491/13, und B. v. 16.05.2011, 2 Ws 75/11; OLG Bamberg B. v. 17.12.2015, 3 Ws 33/15, juris; Thüringer Oberlandesgericht NStZ-RR 2007, 223;… Moldenhauer in Karlsruher Kommentar StPO, 7. Auflage, § 172, Rn. 57, Graalmann-Scherer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 172, Rn. 115 123;… a.A. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 172, Rn. 36). - OLG Hamburg, 11.08.2011 - 2 Ws 75/11
Strafvollstreckung: Zumutbarkeit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 5,- …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2016 - 2 Ws 167/16
Der beim Oberlandesgericht Karlsruhe am 20.05.2016 fristgerecht eingegangene und formgerecht von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 20.04.2016 im gegen unbekannt geführten Verfahren 430 UJs 1946/16, mit dem der Beschwerde des Antragstellers vom 01.04.2016 keine Folge gegeben wurde, hat durch die unter dem 22.06.2016 angeordnete Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft F im damals noch dort anhängig gewesenen Ermittlungsverfahren 430 Js 11953/16 aufgrund der hierdurch eingetretenen prozessualen Überholung seine Erledigung gefunden; eine Entscheidung über den Antrag war - wie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Erwiderung auf den gegenständlichen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der der Senat beitritt, zutreffend ausführt - daher nicht mehr veranlasst (Senat B. v. 22.01.2014, 2 Ws 491/13, und B. v. 16.05.2011, 2 Ws 75/11; OLG Bamberg B. v. 17.12.2015, 3 Ws 33/15, juris; Thüringer Oberlandesgericht NStZ-RR 2007, 223;… Moldenhauer in Karlsruher Kommentar StPO, 7. Auflage, § 172, Rn. 57, Graalmann-Scherer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 172, Rn. 115 123;… a.A. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 172, Rn. 36). - OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 33/15
Erledigung des Klageerzwingungsantrags durch Wiederaufnahme der Ermittlungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2016 - 2 Ws 167/16
Der beim Oberlandesgericht Karlsruhe am 20.05.2016 fristgerecht eingegangene und formgerecht von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 20.04.2016 im gegen unbekannt geführten Verfahren 430 UJs 1946/16, mit dem der Beschwerde des Antragstellers vom 01.04.2016 keine Folge gegeben wurde, hat durch die unter dem 22.06.2016 angeordnete Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft F im damals noch dort anhängig gewesenen Ermittlungsverfahren 430 Js 11953/16 aufgrund der hierdurch eingetretenen prozessualen Überholung seine Erledigung gefunden; eine Entscheidung über den Antrag war - wie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Erwiderung auf den gegenständlichen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der der Senat beitritt, zutreffend ausführt - daher nicht mehr veranlasst (Senat B. v. 22.01.2014, 2 Ws 491/13, und B. v. 16.05.2011, 2 Ws 75/11; OLG Bamberg B. v. 17.12.2015, 3 Ws 33/15, juris; Thüringer Oberlandesgericht NStZ-RR 2007, 223;… Moldenhauer in Karlsruher Kommentar StPO, 7. Auflage, § 172, Rn. 57, Graalmann-Scherer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 172, Rn. 115 123;… a.A. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 172, Rn. 36).