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   OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 3 Ws 129/21   

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https://dejure.org/2021,12223
OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 3 Ws 129/21 (https://dejure.org/2021,12223)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2021 - 3 Ws 129/21 (https://dejure.org/2021,12223)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2021 - 3 Ws 129/21 (https://dejure.org/2021,12223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    U-Haft, Fortdauer, Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes im Strafverfahren; Aufhebung des Haftbefehls wegen zu langer Verfahrensdauer (hier 18 Monate)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    18 Monate zwischen BGH-Entscheidung und neuer Hauptverhandlung: Aufhebung des Haftbefehls

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 3 Ws 129/21
    Untersuchungshaftsachen sind von Beginn an und während der gesamten Dauer des Strafverfahrens mit der größtmöglichen Beschleunigung zu betreiben (BVerfG, StV 2009, 479 - juris).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 3 Ws 129/21
    Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Beschleunigungsgebot gelten nicht nur für den vollstreckten Haftbefehl, sondern sind auch für einen gemäß § 116 StPO außer Vollzug gesetzten Haftbefehl von Bedeutung (BVerfG, NJW 2006, 668 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2014, 1 Ws 293/14 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2014 - 1 Ws 293/14
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 3 Ws 129/21
    Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Beschleunigungsgebot gelten nicht nur für den vollstreckten Haftbefehl, sondern sind auch für einen gemäß § 116 StPO außer Vollzug gesetzten Haftbefehl von Bedeutung (BVerfG, NJW 2006, 668 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2014, 1 Ws 293/14 - juris).
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