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   OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 20 UF 141/18   

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https://dejure.org/2019,1443
OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 20 UF 141/18 (https://dejure.org/2019,1443)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.01.2019 - 20 UF 141/18 (https://dejure.org/2019,1443)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 20 UF 141/18 (https://dejure.org/2019,1443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Alleinnutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten: Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Auszug aus der von den Schwiegereltern mietfrei zur Verfügung gestellten Ehewohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung nach Auszug aus der Ehewohnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigung bei mietfreier Ehewohnung?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigung nach Auszug eines Ehegatten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Auszug aus der von den Schwiegereltern mietfrei zur Verfügung gestellten Ehewohnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Nutzungsentschädigung für von Schwiegereltern gestellte Ehewohnung nach Auszug

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Nutzungsentschädigung für von Schwiegereltern gestellte Ehewohnung nach Auszug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Nutzungsentschädigung für ausgezogenen Ehegatten bei mietfreiem Wohnen in Haus der Schwiegereltern - Kein Nutzungsentschädigungsanspruch nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietfreiheit bleibt Mietfreiheit auch im Familienrecht! (IMR 2020, 1001)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1619
  • MDR 2019, 553
  • NZM 2019, 404
  • FamRZ 2019, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 268/13

    Alleinige Nutzung der Ehewohnung bei Getrenntleben: Nutzungsvergütung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 20 UF 141/18
    Der Anspruch scheidet aus, wenn der Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbleibenden Ehegatten bereits anderweitig familienrechtlich kompensiert wird, er insbesondere bei der Unterhaltsbemessung entweder bedarfsmindernd oder die Leistungsfähigkeit erhöhend berücksichtigt wird (BGH, FamRZ 2014, 460 Rn. 9 f.).

    So ergibt sich aus der Zusammenschau mit § 1361b Abs. 1 Satz 3 BGB, dass ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung insbesondere in Betracht kommt bei Fällen von Eigentum, Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht und dinglichem Wohnrecht, wobei dies unabhängig davon gilt, ob diese Rechte beiden Ehegatten gemeinsam oder nur einem von ihnen allein oder gemeinsam mit einem Dritten zustehen (BGH, FamRZ 2014, 460 Rn. 11).

    Denn die Vorschrift des § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB knüpft nur an die faktische Überlassung der Wohnung an, ohne dass es darauf ankommt, ob ein Ehegatte die Ehewohnung freiwillig verlässt oder hierzu verpflichtet wurde (BGH, FamRZ 2014, 460 Rn. 9).

    aa) In der Regel entspricht eine Nutzungsentschädigung der Billigkeit bei dinglicher Berechtigung des Ehegatten, der die Ehewohnung oder Teile davon seinem Ehegatten überlässt, etwa bei Allein- oder Miteigentum oder einem dinglichen Wohnrecht nach § 1093 BGB (vgl. Staudinger, BGB, Stand: 2012, § 1361b BGB Rn. 76; Johannsen/Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., § 1361b BGB Rn. 31; auch BGH, FamRZ 2014, 460 zum lebenslangen dinglichen Wohnrecht und BGH, FamRZ 2017, 693 zum Miteigentum).

  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 137/16

    Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 20 UF 141/18
    aa) In der Regel entspricht eine Nutzungsentschädigung der Billigkeit bei dinglicher Berechtigung des Ehegatten, der die Ehewohnung oder Teile davon seinem Ehegatten überlässt, etwa bei Allein- oder Miteigentum oder einem dinglichen Wohnrecht nach § 1093 BGB (vgl. Staudinger, BGB, Stand: 2012, § 1361b BGB Rn. 76; Johannsen/Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., § 1361b BGB Rn. 31; auch BGH, FamRZ 2014, 460 zum lebenslangen dinglichen Wohnrecht und BGH, FamRZ 2017, 693 zum Miteigentum).
  • OLG Rostock, 06.09.2016 - 10 UF 206/15

    Eheliche Wohnung: Entfallen eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 20 UF 141/18
    Zwar kann in besonders gelagerten Fällen auch bei einer mietfreien Überlassung der Ehewohnung ausnahmsweise ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Betracht kommen: So hat das OLG Rostock (FamRZ 2017, 433) dem weichenden Ehegatten aus Billigkeitsgründen in einem Fall der mietfreien Überlassung einer Wohnung einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen den in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten zugesprochen, nachdem der weichende Ehegatte zuvor erhebliche Geldmittel und Arbeitsleistungen in die mietfrei überlassene Ehewohnung investiert hatte.
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - 20 UF 146/18

    Unterhaltssache: Vorabentscheidung des Oberlandesgerichts über die Anordnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 20 UF 141/18
    Gegen diesen Beschluss haben beide Seiten Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt (20 UF 146/18), über die allerdings noch nicht entschieden worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2016 - 2 WF 301/15

    Unterhaltsverfahren: Erhöhung des Verfahrenswertes durch Antragserweiterung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 20 UF 141/18
    Die Zahlung einer Nutzungsentschädigung während der Trennungszeit ist eine Ehewohnungssache, so dass hierfür der Festwert des § 48 Abs. 1 Halbsatz 1 FamGKG anzusetzen ist (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2017, 57 f.; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424; BeckOK Kostenrecht, Stand: 01.09.2018, § 48 FamGKG Rn. 13; Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG, 2. Aufl., § 48 Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2021 - 9 WF 238/21

    Ansprüche des aus der mietfrei von den Schwiegereltern zur Verfügung gestellten

    Wird die Ehewohnung von den Schwiegereltern mietfrei zur Verfügung gestellt, so kann das aus der Ehewohnung ausgezogene Schwiegerkind von dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten grundsätzlich keine Nutzungsentschädigung verlangen (OLG Karlsruhe v. 10.1.2019 - 20 UF 141/18, NZFam 2019, 211; Neumann in: BeckOK BGB, § 1361b Rn. 14; MüKoBGB/Weber-Monecke, BGB, § 1361b Rn. 22).

    Dann aber entspricht es üblicherweise nicht dem Willen der Schwiegereltern, dass das eigene Kind gegenüber dem Schwiegerkind nach dessen Auszug aus der Wohnung Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung ausgesetzt sein und auf diesem Wege doch zu einer Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Wohnung herangezogen werden können soll (OLG Karlsruhe v. 10.1.2019 - 20 UF 141/18, NZFam 2019, 211).

    In dieser besonderen Konstellation kommt dann ein Anspruch auf Nutzungsvergütung in Betracht, weil auf diese Weise verhindert werden kann, dass der weichende Ehegatte, der das Leihverhältnis ohne Mitwirkung des anderen nicht beenden kann, auf lange Sicht keinen Ausgleich für seine Investitionen erhält (OLG Karlsruhe v. 10.1.2019 - 20 UF 141/18, NZFam 2019, 2; OLG Rostock FamRZ 2017, 433; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 7. Aufl., Rn. 1246).

  • OLG Koblenz, 07.09.2022 - 9 UF 123/22

    Billigkeit einer Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines Familienheims

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass eine Nutzungsentschädigung bei dinglicher Berechtigung des weichenden Ehegatten, der die Ehewohnung oder Teile davon seinem Ehegatten überlässt, in der Regel der Billigkeit entspricht (vgl. OLG Karlsruhe, NZFam 2019, 211, 213, m.w.N.).
  • VG Köln, 13.02.2019 - 24 K 200/17
    Dass es aus verschiedensten Gründen - sowohl innerhalb als auch außerhalb der Familie - durchaus üblich ist, anderen Personen Wohnraum auf Dauer unentgeltlich zu überlassen, wird bereits durch die zahlreichen Gerichtsentscheidungen belegt, die in diesem Zusammenhang zu der Frage der Abgrenzung von Gefälligkeit und rechtsverbindlicher Nutzungsüberlassung ergangen sind, vgl. z.B. BGH, Urteil vom 20. September 2017 - VIII ZR 279/16 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Januar 2019 - 20 UF 141/18 - OLG Saarbrücken Urteil vom 3. November 2005, - 8 U 194/05-56 -, OLG Köln, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 22 U 32/94, juris, jeweils m.w.N.
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