Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4127
OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20 (https://dejure.org/2021,4127)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2021 - 2 Ws 298/20 (https://dejure.org/2021,4127)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 2 Ws 298/20 (https://dejure.org/2021,4127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,4127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Überwachung des Schriftwechsels im Vollzug der Sicherungsverwahrung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.09.1997 - 2 BvR 1152/97

    Art und Weise der Briefübergabe bei Strafgefangenen im Blick auf GG Art 10 Abs 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20
    Wird die Briefkontrolle nur in Form einer Sichtkontrolle durchgeführt, gebietet Art. 10 Abs. 1 GG eine Beschränkung der die Kontrolle durchführenden Vollzugsbediensteten auf die dafür erforderliche Mindestzahl nicht (Abgrenzung zu BVerfG, Beschluss vom 4. September 1997 - 2 BvR 1152/97 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 3 Ws 777/15).(Rn.8).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es der Schutz des Brief- und Postgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angezeigt erscheinen lassen dürfte, die Zahl der Vollzugsbediensteten, die die Briefkontrolle durchführen, auf die dafür notwendige Mindestanzahl zu beschränken (BVerfG, Beschluss vom 4. September 1997 - 2 BvR 1152/97, juris Rn. 4; siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 3 Ws 777/15 (StVollz), juris).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 3 Ws 777/15

    Die Zahl der Vollzugsbediensteten, die die Briefkontrolle durchführen und den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20
    Wird die Briefkontrolle nur in Form einer Sichtkontrolle durchgeführt, gebietet Art. 10 Abs. 1 GG eine Beschränkung der die Kontrolle durchführenden Vollzugsbediensteten auf die dafür erforderliche Mindestzahl nicht (Abgrenzung zu BVerfG, Beschluss vom 4. September 1997 - 2 BvR 1152/97 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 3 Ws 777/15).(Rn.8).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es der Schutz des Brief- und Postgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angezeigt erscheinen lassen dürfte, die Zahl der Vollzugsbediensteten, die die Briefkontrolle durchführen, auf die dafür notwendige Mindestanzahl zu beschränken (BVerfG, Beschluss vom 4. September 1997 - 2 BvR 1152/97, juris Rn. 4; siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 3 Ws 777/15 (StVollz), juris).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20
    Der Gesetzgeber hielt unter dem Gesichtspunkt des Abstandsgebots (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 119 ff. = BVerfGE 109, 133 ff.) eine vom Strafvollzug abweichende Regelung für den Bereich der Sicherungsverwahrung für nicht angezeigt (BWLT-Drs. 15/2450, 71; vgl. auch BeckOK Strafvollzug BW/Dorsch, 14. Ed., JVollzGB V § 27 Rn. 7).
  • BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 345/03

    Zum zulässigen Umfang der Überwachung des Schriftwechsels eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20
    - in einer Vollzugsanstalt höchster Sicherheitsstufe, wie sie die Justizvollzugsanstalt ... darstellt, die generelle Kontrolle eingehender Briefsendungen zulässig ist, ohne dass es darauf ankommt, ob gerade in der Person des einzelnen Gefangenen und durch die an diesen gerichtete Post Gefahren für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt begründet sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. September 2003, NStZ 2004, 517 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 2 BvR 345/03, juris Rn. 4 ff.; Arloth/Krä a.a.O. § 29 Rn. 4 mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04

    Strafvollzug: Kennzeichnung von Poststücken, die keiner Inhalts- oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20
    - die Vollzugsanstalt an einen Gefangenen gerichtete und keiner Inhalts- oder Sichtkontrolle unterliegende Poststücke mit einer Lochung versehen darf, um deren missbräuchliche Wiederverwendung zu verhindern (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 Ws 520/04, juris Rn. 6 ff.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. August 2003 - Vollz (Ws) 7/03, NStZ-RR 2004, 188; Arloth/Krä a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - Vollz (Ws) 7/03

    Perforierung der Verteidigerpost zur Verhinderung des Missbrauchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20
    - die Vollzugsanstalt an einen Gefangenen gerichtete und keiner Inhalts- oder Sichtkontrolle unterliegende Poststücke mit einer Lochung versehen darf, um deren missbräuchliche Wiederverwendung zu verhindern (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 Ws 520/04, juris Rn. 6 ff.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. August 2003 - Vollz (Ws) 7/03, NStZ-RR 2004, 188; Arloth/Krä a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 Ws 210/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20
    - in einer Vollzugsanstalt höchster Sicherheitsstufe, wie sie die Justizvollzugsanstalt ... darstellt, die generelle Kontrolle eingehender Briefsendungen zulässig ist, ohne dass es darauf ankommt, ob gerade in der Person des einzelnen Gefangenen und durch die an diesen gerichtete Post Gefahren für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt begründet sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. September 2003, NStZ 2004, 517 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 2 BvR 345/03, juris Rn. 4 ff.; Arloth/Krä a.a.O. § 29 Rn. 4 mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht