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   OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12   

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https://dejure.org/2012,24803
OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12 (https://dejure.org/2012,24803)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.08.2012 - 8 W 48/12 (https://dejure.org/2012,24803)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. August 2012 - 8 W 48/12 (https://dejure.org/2012,24803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der internationalen Zuständigkeit des Prozessgerichts bei Prozessaufrechnung mit einer inkonnexen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderung

  • unalex.eu

    Art. 6 Nr. 3 Brüssel I-VO, 5 Nr. 1, 5 Nr. 3 LugÜ2007
    Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Einheitlicher Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag - Der Ort des Schadenseintritts - Besondere Fallgestaltungen - Primärschaden und weitergehende Schädigung - Gerichtsstand der Widerklage - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer Gegenforderung mit Auslandsbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessaufrechnung und die internationale Zuständigkeit des Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2012, 998
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12
    Außerdem habe sich das Landgericht mit seiner Entscheidung in Widerspruch zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 07.11.2001 - VIII ZR 263/00 - und des Europäischen Gerichtshofs vom 13.07.1995 - C-341/93 - gesetzt.

    Auf eine (entsprechende) Anwendung von § 33 ZPO (vgl. BGHZ 149, 120, 127) lässt sich die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Karlsruhe ebenfalls nicht stützen.

    Die Frage, ob im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 13.07.1995 die Berücksichtigung der Prozessaufrechnung mit einer inkonnexen Forderung die internationale Zuständigkeit voraussetzt, ist bislang höchstrichterlich nicht beantwortet (ausdrücklich offen gelassen in BGHZ 149, 120, 127) und wird im Schrifttum kontrovers diskutiert.

  • EuGH, 13.07.1995 - C-341/93

    Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12
    Außerdem habe sich das Landgericht mit seiner Entscheidung in Widerspruch zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 07.11.2001 - VIII ZR 263/00 - und des Europäischen Gerichtshofs vom 13.07.1995 - C-341/93 - gesetzt.

    Das Urteil des EuGH vom 13.07.1995 - C-341/93 - (NJW 1996, 42, zitiert nach Juris) führt nicht zu einer anderen rechtlichen Beurteilung (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 05.11.1997 - 11 U 41/97 -, IPRspr. 1997 Nr. 160 A, S. 323, 325; Jayme/Kohler IPRax 1995, 343, 349; in diesem Sinne wohl auch Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Auflage, Art. 6 EuGVVO Rn. 79).

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12
    Im Sinne dieser Regelung ist Ort, "an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", der Ort, an dem das ursächliche Geschehen stattgefunden hat und der Schaden eingetreten ist, nicht aber der Wohnsitz der geschädigten Person, wo sich deren Gesamtvermögen befindet (Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Auflage, Art. 5 EuGVVO Rn. 90 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 10.06.2004 - C-168/02 - NJW 2004, 2441).
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09

    Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12
    Die dagegen vom Insolvenzverwalter geführte Revision wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2010 - IX ZR 108/09 - zurückgewiesen.
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZB 88/12

    Vollstreckungsgegenklage: Internationale Zuständigkeit bei Aufrechnungseinwand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12
    Das Rechtsbeschwerdeverfahren wird beim BGH unter IX ZB 88/12 geführt.
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.05.1993 - VIII ZR 110/92 - (NJW 1993, 2753, zitiert nach Juris) setzt die Entscheidung über eine im Wege der Prozessaufrechnung geltend gemachte Gegenforderung des Beklagten voraus, dass das Prozessgericht auch insoweit international zuständig ist (Leitsatz 1).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12
    Das Landgericht stützt sich bei seiner Entscheidung auf Stellungnahmen im Schrifttum, die bei einer Prozessaufrechnung mit einer Forderung, für die eine internationale Zuständigkeit des Prozessgerichts nicht gegeben ist, die vom Bundesgerichtshof (BGHZ 16, 124, 138 ff.) für die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung entwickelten Grundsätze entsprechend anwenden wollen (z.B. Wagner IPRax 1999, 65, 73; Rüßmann, jurisPK-BGB, 5. Auflage, § 388 Rn. 37).
  • OLG Hamm, 05.11.1997 - 11 U 41/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12
    Das Urteil des EuGH vom 13.07.1995 - C-341/93 - (NJW 1996, 42, zitiert nach Juris) führt nicht zu einer anderen rechtlichen Beurteilung (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 05.11.1997 - 11 U 41/97 -, IPRspr. 1997 Nr. 160 A, S. 323, 325; Jayme/Kohler IPRax 1995, 343, 349; in diesem Sinne wohl auch Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Auflage, Art. 6 EuGVVO Rn. 79).
  • OLG Köln, 06.02.2014 - 18 U 89/08

    Inhalt eines Architektenvertrages

    (2) Die (ohnehin stets und auch nach dem nationalen Prozessrecht zu prüfende) internationale Zuständigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Aufrechnung gilt auch dann, wenn die Forderung nicht als Verteidigungsmittel dient, sondern - wie hier im Fall der Vollstreckungsabwehrklage im Sinne des § 767 ZPO - die Grundlage einer neuen Klage gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel bildet (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.08.2012 - 8 W 48/12, unveröffentlicht).
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