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   OLG Karlsruhe, 17.07.2020 - 12 U 113/19   

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OLG Karlsruhe, 17.07.2020 - 12 U 113/19 (https://dejure.org/2020,44000)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.07.2020 - 12 U 113/19 (https://dejure.org/2020,44000)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Juli 2020 - 12 U 113/19 (https://dejure.org/2020,44000)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22

    Nachbarschutz in Baden-Württemberg: Ausschlussfrist für einen Anspruch auf

    Bei § 16 Abs. 1 NRG handelt es sich um eine selbständige landesrechtliche Anspruchsgrundlage, die dem betroffenen Nachbarn bei Nichteinhaltung der genannten Grenzabstände einen Anspruch auf Beseitigung der angepflanzten Gehölze gibt (BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19, juris Rn. 27; vgl. Senat, Urteil vom 17.07.2020 - 12 U 113/19, juris Rn. 142 f.).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2023 - 12 U 269/22

    Nachbarrechtlicher Anspruch auf Kürzung von Gehölzen

    Der Senat hat bereits entschieden, dass dahinstehen kann, ob es sich bei Eiben um artgemäß mittelgroße oder schmale Bäume im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 4a) NRG handelt, oder um eine großwüchsige Art von Bäumen im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 5 NRG, weil hinsichtlich dieser nur stammabstandbeschränkten Pflanzungen ein Anspruch auf Verkürzung jedenfalls nicht besteht (Senat, Urteil vom 17. Juli 2020 - 12 U 113/19, juris, Rn. 141).
  • LG Saarbrücken, 07.03.2023 - 13 S 108/22

    Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken im Saarland

    Dieser Anspruch des Beklagten folgt ebenfalls aus § 1004 Abs. 1 BGB, daher überwachsende Zweige grundsätzlich eine Störung des Grundeigentums darstellen und ungeachtet des daneben bestehenden Selbsthilferechts nach § 910 BGB den negatorischen Abwehr- und Beseitigungsanspruch begründen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Juli 2020 - 12 U 113/19 -, juris, Rn. 211).
  • LG Saarbrücken, 29.08.2023 - 13 S 16/23

    Nachbarrecht: Grenzabstand für einen Wacholderstrauch im Saarland

    a) Eine undurchsichtige Einfriedung liegt - wie schon das Amtsgericht jedenfalls sinngemäß festgestellt hat - vor, wenn diese blickdicht ist (siehe LG Koblenz, Urteil vom 10. Juli 2020 - 13 S 6/20 -, juris, Rn. 26 zur wortlautgleichen Norm des § 46 Abs. 2 Nr. 1 LNRG RLP; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Juli 2020 - 12 U 113/19 -, juris, Rn. 127 zur ähnlichen Norm des § 20 NRG BW).
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