Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4049
OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12 (https://dejure.org/2015,4049)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2015 - 8 U 117/12 (https://dejure.org/2015,4049)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 8 U 117/12 (https://dejure.org/2015,4049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit eines Pauschalpreisvertrages wegen wucherähnlichem Missverhältnis von Bauleistung und vereinbartem Preis

  • baurechtsiegen.de

    Pauschalpreisbauvertrag - Überhöhung von rund 7,5 % nicht Sittenwidrigkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 138 Abs 1 BGB, § 632 BGB, § 2 VOB/B
    VOB-Vertrag: Sittenwidrigkeit eines im Rahmen eines Detailpauschalpreisvertrags vereinbarten Pauschalpreises für eine Teilleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit eines Pauschalpreisvertrages wegen wucherähnlichem Missverhältnis von Bauleistung und vereinbartem Preis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der Pauschalpreis für eine Teilleistung sittenwidrig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pauschalpreis für Teilleistung kann wegen Überteuerung sittenwidrig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pauschalpreis für Teilleistung kann wegen Überteuerung sittenwidrig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschalpreisüberhöhung von rund 7,5 % im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme begründet keine Sittenwidrigkeit wegen Überteuerung - Bundesgerichtshof fordert absolute Überschreitung von 39 bzw. 22 %

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelne Pauschalpreise für eine Teilleistung können sittenwidrig sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Pauschalpreis für eine Teilleistung sittenwidrig? (IBR 2015, 240)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann schuldet der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung durch Neuherstellung? (IBR 2015, 251)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 497
  • BauR 2015, 1020
  • BauR 2015, 1335
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10

    Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12
    Ein Pauschalpreis für eine Teilleistung im Rahmen eines Detailpauschalpreisvertrags steht nur dann in einem auffälligen wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, wenn der über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann (im Anschluss an BGHZ 196, 299, 310).

    Der Bundesgerichtshof hat für die nach § 2 Abs. 3 oder Abs. 5 VOB/B bzw. nach § 2 Abs. 6 VOB/B zu bestimmende Vergütung für Mehrmengen oder geänderte Leistungen bzw. für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, entschieden, dass ein auffälliges wucherähnliches Missverhältnis zwischen Vergütung und Bauleistung nur vorliegt, wenn der über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann (BGHZ 196, 299 = juris Rn. 25; 196, 355 = juris Rn. 18).

  • BGH, 14.03.2013 - VII ZR 116/12

    Mehrmengenvergütung beim VOB-Vertrag: Vermutung und deren Entkräftung für ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12
    Der Bundesgerichtshof hat für die nach § 2 Abs. 3 oder Abs. 5 VOB/B bzw. nach § 2 Abs. 6 VOB/B zu bestimmende Vergütung für Mehrmengen oder geänderte Leistungen bzw. für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, entschieden, dass ein auffälliges wucherähnliches Missverhältnis zwischen Vergütung und Bauleistung nur vorliegt, wenn der über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann (BGHZ 196, 299 = juris Rn. 25; 196, 355 = juris Rn. 18).
  • OLG Celle, 17.03.2003 - 6 W 23/03

    Vergleich über eingeklagte Werklohnforderung ; Vereinbarung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12
    Dem trägt die vorgenommene Kostenverteilung angemessen Rechnung (vgl. OLG Köln NZBau 2008, 320, 321 = juris Rn. 3; OLG Celle BauR 2003, 1762, 1763 = juris Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 143/11

    Auftragnehmer entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12
    Denn gegenüber einem leistungswilligen Werkunternehmer, der zur Beseitigung der Mängel bereit und erklärtermaßen willens ist, bedarf es eines Druckzuschlags nicht, wenn die Mängelbeseitigung bislang am Verhalten des Bestellers scheitert (BGH, Beschluss vom 04.04.2002 - VII ZR 252/01 - = NJW-RR 2002, 1025; OLG Düsseldorf BauR 2013, 107 = juris Rn. 71 und 87; OLG Celle BauR 2006, 1316 = juris Rn. 15 f.; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil Rn. 261 f.).
  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 252/01

    Höhe des Druckzuschlages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12
    Denn gegenüber einem leistungswilligen Werkunternehmer, der zur Beseitigung der Mängel bereit und erklärtermaßen willens ist, bedarf es eines Druckzuschlags nicht, wenn die Mängelbeseitigung bislang am Verhalten des Bestellers scheitert (BGH, Beschluss vom 04.04.2002 - VII ZR 252/01 - = NJW-RR 2002, 1025; OLG Düsseldorf BauR 2013, 107 = juris Rn. 71 und 87; OLG Celle BauR 2006, 1316 = juris Rn. 15 f.; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil Rn. 261 f.).
  • OLG Köln, 08.02.2008 - 11 W 7/08

    Kostenentscheidung bei Teilunterliegen des Bauuntermehmers mit Werklohnklage -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12
    Dem trägt die vorgenommene Kostenverteilung angemessen Rechnung (vgl. OLG Köln NZBau 2008, 320, 321 = juris Rn. 3; OLG Celle BauR 2003, 1762, 1763 = juris Rn. 7).
  • OLG Celle, 13.01.2005 - 14 U 129/03

    Zulassung eines neuen Vortrags im Berufungsverfahren im Falle einer fehlenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12
    Denn gegenüber einem leistungswilligen Werkunternehmer, der zur Beseitigung der Mängel bereit und erklärtermaßen willens ist, bedarf es eines Druckzuschlags nicht, wenn die Mängelbeseitigung bislang am Verhalten des Bestellers scheitert (BGH, Beschluss vom 04.04.2002 - VII ZR 252/01 - = NJW-RR 2002, 1025; OLG Düsseldorf BauR 2013, 107 = juris Rn. 71 und 87; OLG Celle BauR 2006, 1316 = juris Rn. 15 f.; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil Rn. 261 f.).
  • OLG Köln, 06.09.2017 - 11 U 104/11

    Pauschal ist pauschal!

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat diesen Rechtsgedanken in seiner Entscheidung vom 24.02.2015 - 8 U 117/12, zitiert nach juris - übertragen auf die Frage, ob ein einzelner Pauschalpreis für eine Teilleistung im Rahmen eines Detailpauschalvertrages in sittenwidriger Weise überhöht ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht