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   OLG Koblenz, 03.07.2020 - 12 U 107/20   

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https://dejure.org/2020,32979
OLG Koblenz, 03.07.2020 - 12 U 107/20 (https://dejure.org/2020,32979)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.07.2020 - 12 U 107/20 (https://dejure.org/2020,32979)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - 12 U 107/20 (https://dejure.org/2020,32979)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • erbrechtsiegen.de

    Ermittlung Höhe Pflichtteilsanspruch bei testamentarisch angeordneten Vermächtnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechte des pflichtteilsberechtigten Testamentserben nach Ausschlagung der Erbschaft im Hinblick auf den Nachlass aushöhlende Vermächtnisanordnungen Berücksichtigung der Werte von mit im Wege des Vermächtnisses zugewandten lebenslangen Wohnungsrechten belasteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 396
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12

    Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2020 - 12 U 107/20
    Bei der Ermittlung des Wertes des Nachlasses im Sinne von § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB , welcher der Berechnung des Pflichtteils zugrunde gelegt wird, bleiben Vermächtnisse unberücksichtigt (BGH XII ZB 133/12, Beschluss vom 27.08.2014, juris; BGH IV a ZR 97/86, Urteil vom 16.09.1987, juris; Palandt/Weidlich, BGB , 78. Auflage, § 2311 Rn. 4; Soergel/Dieckmann, BGB , 13. Auflage, § 2311 , Rn. 15).

    Soweit die Beklagte in der Gegenerklärung vom 29.06.2020 die Auffassung vertritt, aus dem Beschluss des BGH vom 27.08.2014 (BGH XII ZB 133/12) folge, dass von einer Vorrangigkeit des Pflichtteilsanspruchs gegenüber einem Vermächtnis nur im Falle eines staatlichen Regressanspruchs ausgegangen werden könne, folgt der Senat dem nicht.

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 97/86

    Pflichtteils- und Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2020 - 12 U 107/20
    Bei der Ermittlung des Wertes des Nachlasses im Sinne von § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB , welcher der Berechnung des Pflichtteils zugrunde gelegt wird, bleiben Vermächtnisse unberücksichtigt (BGH XII ZB 133/12, Beschluss vom 27.08.2014, juris; BGH IV a ZR 97/86, Urteil vom 16.09.1987, juris; Palandt/Weidlich, BGB , 78. Auflage, § 2311 Rn. 4; Soergel/Dieckmann, BGB , 13. Auflage, § 2311 , Rn. 15).

    Gegen einen derart beschränkten Anwendungsbereich spricht bereits, dass sich der BGH unter Randziffer 20 der Entscheidung ausdrücklich von der Besonderheit der dortigen Fallkonstellation (Anspruch der Staatskasse) loslöst und seine früheren, mit dem hier vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Entscheidungen, ausdrücklich bestätigt und zitiert (siehe insoweit den Hinweis auf BGH IV a ZR 97/86, Urteil vom 16.09.1987, juris).

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