Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.08.2004 - 3 U 1577/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Werklohn für Herstellung, Lieferung und Montage von sieben Fenstern und drei Balkontüren; Möglichkeit der Wandlung eines Werkvertrages bei Behandlung der Werkleistung nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB); Verpflichtung eines Bestellers eines ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rücktritt nicht rechtzeitig erfolgt: Bauvertrag lebt wieder auf!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wandlung eines VOB-Vertrages zur Erledigung von Mängelrügen: Zulässig - aber gefährlich! (IBR 2005, 145)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 20.11.2003 - 1 O 165/02
- OLG Koblenz, 03.08.2004 - 3 U 1577/03
Papierfundstellen
- MDR 2005, 262
- BauR 2005, 154 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.10.1964 - VII ZR 52/63
Ausschließlichkeit der Gewährleistungsregelung der VOB/B
Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2004 - 3 U 1577/03
Ob ein Recht auf Wandlung bei Geltung der VOB ausgeschlossen ist (…so Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl., Vor §§ 8 und 9 VOB/B Rdnr. 44; offen gelassen in BGHZ 42, 232, 234 f.), kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, da auch bei Zugrundelegung dieser Rechtsansicht die Parteien eines VOB-Vertrages nicht daran gehindert sind, eine Wandlung aus freien Stücken zu vereinbaren. - BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82
Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der …
- RG, 26.02.1929 - II 336/28
1. Welche Wirkungen hat die Fristsetzung des Rücktrittsberechtigten gemäß § 354 …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2004 - 3 U 1577/03
Da die Wandlung unwirksam geworden ist, kann die Beklagte keine Rechte mehr aus den Mängeln herleiten derentwegen die Wandlung erfolgt ist (vgl. für den Kaufvertrag: RGZ 123, 388, 393;… Staudinger/Honsell, BGB, Juni 1995, § 467 Rdnr. 43;… Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 467 Rdnr. 15).