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   OLG Koblenz, 07.02.2001 - 1 Ss 311/00   

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https://dejure.org/2001,15131
OLG Koblenz, 07.02.2001 - 1 Ss 311/00 (https://dejure.org/2001,15131)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2001 - 1 Ss 311/00 (https://dejure.org/2001,15131)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 1 Ss 311/00 (https://dejure.org/2001,15131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungsbegründungsfrist; Berufungsbegründung; Teilrücknahme; Ermächtigung; Berufungseinlegung

  • Judicialis

    StPO § 318; ; StPO § 302

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318, § 302
    Berufung; Rechtsmittel; Beschränkung; Rücknahme; Teilrücknahme; Rechtsmittelbeschränkung; Berufungsbeschränkung; Ermächtigung; Vollmacht, ausdrückliche

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 284/00

    Anforderungen an die Ermächtigung des Rechtsanwalts zur Zurücknahme eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2001 - 1 Ss 311/00
    Der Verteidiger bedarf dafür einer ausdrücklichen Ermächtigung, die sich auf das konkrete Rechtsmittel beziehen muss (s. auch BGH NStZ 00, 665).

    Der Verteidiger bedarf dafür einer ausdrücklichen Ermächtigung, die sich auf das konkrete Rechtsmittel beziehen muss (BGH NStZ 00, 665).

  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ss 5/00

    Beschränkung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2001 - 1 Ss 311/00
    Nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist kann das Rechtsmittel nur noch durch Teilrücknahme nach § 302 StPO beschränkt werden (s. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 - 1 Ss 5/00 - ).

    Nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist kann das Rechtsmittel nur noch durch Teilrücknahme nach § 302 StPO beschränkt werden (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 - 1 Ss 5/00 - = 3613 Js 13447/99 - StA Mainz).

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