Rechtsprechung
OLG Koblenz, 07.02.2001 - 1 Ss 311/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufungsbegründungsfrist; Berufungsbegründung; Teilrücknahme; Ermächtigung; Berufungseinlegung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 318, § 302
Berufung; Rechtsmittel; Beschränkung; Rücknahme; Teilrücknahme; Rechtsmittelbeschränkung; Berufungsbeschränkung; Ermächtigung; Vollmacht, ausdrückliche
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.08.2000 - 3 StR 284/00
Anforderungen an die Ermächtigung des Rechtsanwalts zur Zurücknahme eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2001 - 1 Ss 311/00
Der Verteidiger bedarf dafür einer ausdrücklichen Ermächtigung, die sich auf das konkrete Rechtsmittel beziehen muss (s. auch BGH NStZ 00, 665).Der Verteidiger bedarf dafür einer ausdrücklichen Ermächtigung, die sich auf das konkrete Rechtsmittel beziehen muss (BGH NStZ 00, 665).
- OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ss 5/00
Beschränkung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2001 - 1 Ss 311/00
Nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist kann das Rechtsmittel nur noch durch Teilrücknahme nach § 302 StPO beschränkt werden (s. auch Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 - 1 Ss 5/00 - ).Nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist kann das Rechtsmittel nur noch durch Teilrücknahme nach § 302 StPO beschränkt werden (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 - 1 Ss 5/00 - = 3613 Js 13447/99 - StA Mainz).