Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.07.2022 - 13 UF 203/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40914
OLG Koblenz, 07.07.2022 - 13 UF 203/22 (https://dejure.org/2022,40914)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.07.2022 - 13 UF 203/22 (https://dejure.org/2022,40914)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - 13 UF 203/22 (https://dejure.org/2022,40914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,40914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rücksichtnahme auf die Erwerbstätigkeit der Eltern bei der Umgangsregelung

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kindschaftsrecht - Zweck des Umgangs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2022 - 13 UF 203/22
    Das Beschwerdegericht ist auch verfassungsrechtlich oder nach Art. 8 EMRK nicht gehalten, einen Anhörungstermin durchzuführen, wenn - wie hier - das Amtsgericht bereits alle notwendigen Ermittlungen fehlerfrei (vgl. BGH FamRZ 2011, 805 ) durchgeführt hat und weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, welchen weiteren Erkenntnisgewinn die erneute mündliche Anhörung der Beteiligten im Beschwerdeverfahren hätte haben können (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917, 1921 und EuGHMR FamRZ 2018, 350 ).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2022 - 13 UF 203/22
    Das Beschwerdegericht ist auch verfassungsrechtlich oder nach Art. 8 EMRK nicht gehalten, einen Anhörungstermin durchzuführen, wenn - wie hier - das Amtsgericht bereits alle notwendigen Ermittlungen fehlerfrei (vgl. BGH FamRZ 2011, 805 ) durchgeführt hat und weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, welchen weiteren Erkenntnisgewinn die erneute mündliche Anhörung der Beteiligten im Beschwerdeverfahren hätte haben können (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917, 1921 und EuGHMR FamRZ 2018, 350 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht