Rechtsprechung
OLG Koblenz, 16.06.2003 - 1 Ss 139/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 4 Abs. 2 S. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
Beharrlichkeit, Fahrverbot, Vorbelastung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Fahrverbot - Beharrlicher Verstoß und "Augenblicksversagen"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99
Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)
Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2003 - 1 Ss 139/03
Der Senat folgt nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm (VRS 97, 449) und Braunschweig (DAR 99, 273), wonach auch bei einem Wiederholungstäter i. S. von § 2 Abs. 2 BKatV das in dieser Vorschrift vorgesehene Fahrverbot nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 11. September 1997 BGH nur noch dann verhängt werden könne, wenn der neue Verstoß, der die "Beharrlichkeit" begründen soll, nicht (nur) auf ein "Augenblicksversagen" zurückzuführen sei.Der Senat folgt nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm (VRS 97, 449) und Braunschweig (DAR 99, 273), wonach auch bei einem Wiederholungstäter i. S. von § 2 Abs. 2 BKatV das in dieser Vorschrift vorgesehene Fahrverbot nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 11. September 1997 BGH nur noch dann verhängt werden könne, wenn der neue Verstoß, der die "Beharrlichkeit" begründen soll, nicht (nur) auf ein "Augenblicksversagen" zurückzuführen sei.
- OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99
Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung
Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2003 - 1 Ss 139/03
Der Senat folgt nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm (VRS 97, 449) und Braunschweig (DAR 99, 273), wonach auch bei einem Wiederholungstäter i. S. von § 2 Abs. 2 BKatV das in dieser Vorschrift vorgesehene Fahrverbot nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 11. September 1997 BGH nur noch dann verhängt werden könne, wenn der neue Verstoß, der die "Beharrlichkeit" begründen soll, nicht (nur) auf ein "Augenblicksversagen" zurückzuführen sei.Der Senat folgt nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm (VRS 97, 449) und Braunschweig (DAR 99, 273), wonach auch bei einem Wiederholungstäter i. S. von § 2 Abs. 2 BKatV das in dieser Vorschrift vorgesehene Fahrverbot nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 11. September 1997 BGH nur noch dann verhängt werden könne, wenn der neue Verstoß, der die "Beharrlichkeit" begründen soll, nicht (nur) auf ein "Augenblicksversagen" zurückzuführen sei.
- BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2003 - 1 Ss 139/03
Die Erfüllung des Tatbestandes dieser Vorschrift indiziert daher grundsätzlich einen beharrlichen Verstoß im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, so dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbot bedarf (BGH VRS 83, 212,214 f.). - OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01
Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung
Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2003 - 1 Ss 139/03
Anhaltspunkte für ganz besonders außergewöhnliche Umstände, die dies ausnahmsweise vertretbar erscheinen lassen würden, hat das Amtsgericht jedoch auch vor dem Hintergrund der Behauptung des Betroffenen, in ganz besonderem Maße auf sein Fahrzeug angewiesen zu sein, zu Recht und in Übereinstimmung mit der ständigen Senatsentsprechung (ebenso OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 88 sogar bei drohender Existenzgefährdung eines in kurzer Zeit mehrfach auffällig gewordenen Betroffenen) nicht gesehen.