Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.03.2003 - 1 Ws 101/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers; Beiordnung eines Rechtsanwaltes; Bestellung des Pflichtverteidigers zur Verfahrenssicherung ; In Sphäre des Gerichts liegende Gründe; Urlaubsbedingte Abwesenheit des Wahlverteidigers
- Judicialis
StPO § 464 a Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 464 b; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3; ; BRAGO § 83
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten, Kostenfestsetzung, Freispruch, mehrere Verteidiger, Pflichtverteidiger, Pflichtverteidigerbestellung
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Anwaltshonorar - Abrechnung von Wahlverteidigergebühren
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 03.01.2003 - 2060 Js 27795/02
- OLG Koblenz, 18.03.2003 - 1 Ws 101/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2003 - 1 Ws 101/03
Im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger hängt die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers davon ab, ob der Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger aus Gründen bestellt worden ist, die dem Angeklagten oder dessen Verteidiger zuzurechnen sind, oder ob die Gründe in der Sphäre des Gerichts liegen (s. auch BVerfGE 66, 313, 322; OLG Düsseldorf RPfl 2002, 649 = JurBüro 2002, 594).Im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger hängt die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers davon ab, ob der Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger aus Gründen bestellt worden ist, die dem Angeklagten oder dessen Verteidiger anzurechnen sind, oder ob die Gründe in der Sphäre des Gerichts liegen (BVerfGE 66, 313, 322; OLG Düsseldorf RPflG 2002, 649 = JurBüro 2002, 594).
- OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02
Umfang der Auslagenerstattung bei Freispruch
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2003 - 1 Ws 101/03
Im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger hängt die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers davon ab, ob der Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger aus Gründen bestellt worden ist, die dem Angeklagten oder dessen Verteidiger zuzurechnen sind, oder ob die Gründe in der Sphäre des Gerichts liegen (s. auch BVerfGE 66, 313, 322; OLG Düsseldorf RPfl 2002, 649 = JurBüro 2002, 594).Im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger hängt die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers davon ab, ob der Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger aus Gründen bestellt worden ist, die dem Angeklagten oder dessen Verteidiger anzurechnen sind, oder ob die Gründe in der Sphäre des Gerichts liegen (BVerfGE 66, 313, 322; OLG Düsseldorf RPflG 2002, 649 = JurBüro 2002, 594).
- OLG Koblenz, 10.09.2007 - 1 Ws 191/07
Verteidigervergütung: Aufteilung der zu erstattenden notwendigen Auslagen beim …
Da der frühere Angeklagte (bislang) nicht die durch die Inanspruchnahme des Wahlverteidigers entstandenen Kosten gegen die Staatskasse geltend macht, stellt sich derzeit nicht die Frage der Erstattungsfähigkeit der für dessen Inanspruchnahme entstandenen Kosten (s. dazu Senatsbeschluss 1 Ws 101/03 vom 18. März 2003).