Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.03.2016 - 7 WF 217/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 56 FamFG, Nr 1003 RVG-VV
Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts in einer Sorgerechtssache: Einigungsgebühr aus dem Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens bei Anhängigkeit eines Eilverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltsgebühren bei gütlicher Beilegung eines Hauptsache- und eines einstweiligen Anordnungsverfahrens betreffend Teilbereiche der elterlichen Sorge; Mehrwert eines Vergleichs, durch den die Erledigung des einstweiligen Anordnungsverfahren festgestellt wird
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltsgebühren bei gütlicher Beilegung eines Hauptsache- und eines einstweiligen Anordnungsverfahrens betreffend Teilbereiche der elterlichen Sorge; Mehrwert eines Vergleichs, durch den die Erledigung des einstweiligen Anordnungsverfahren festgestellt wird
- rechtsportal.de
RVG -VV Nr. 1000 ; FamFG § 56
Anwaltsgebühren bei gütlicher Beilegung eines Hauptsache- und eines einstweiligen Anordnungsverfahrens betreffend Teilbereiche der elterlichen Sorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Sobernheim, 23.06.2015 - 21 F 79/15
- OLG Koblenz, 22.03.2016 - 7 WF 217/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 392
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 10 WF 39/04
Bemessung der Anwaltsgebühren für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2016 - 7 WF 217/16
Ob dies auch gilt, wenn die Einigung sowohl die Hauptsache als auch ein ebenfalls anhängiges paralleles Anordnungsverfahren umfasst, ist umstritten (…nur Hauptsachewert: z.B. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., Anhang II Rn. 44, 45; OLG Hamm, Rpfleger 2009, 53; wohl ebenso Saarländisches OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1973;… zusammengerechneter Wert: z.B. Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl., VV 1000 Rn. 21 "Arrest, einstweilige Verfügung'; OLG Düsseldorf, JurBüro 2005, 310).
- OLG Brandenburg, 04.05.2021 - 6 W 26/21
Streitwert einer Klage auf Gewährung eines Zutrittsrechts zu Bootsliegeplätzen
Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, im Falle eines Vergleichs im Hauptsacheverfahren, in dem ein anhängiges Eilverfahren mitverglichen wird, und ebenso im Falle eines Vergleichs im Eilverfahren, in dem die bereits anhängige Hauptsache mitverglichen wird, seien die Streitwerte von Eilverfahren und Hauptsacheverfahren zusammenzurechnen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 22.03.2016 - 7 WF 217/16; OLG Köln, Beschluss v. 19.06.2015 -12 WF 60/15; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.03.2011- 5 WF 264/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss v. 25.09.2008 - 6 WF 289/08; OLG Frankfurt, Beschluss v. 26.02.1981 - 6 W 147/80), ist ein solcher Sachverhalt hier nicht gegeben, da die Hauptsache nicht anhängig war.