Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.09.2011 - 10 U 410/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2265 BGB, §§ 2265 ff BGB
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Erbeinsetzung für den Fall gleichzeitigen Versterbens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Auslegung der Erbeinsetzung für den Fall des "gleichzeitigen" Todes von Ehepartnern durch gemeinschaftliches Testament
- erbrechtsiegen.de
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Erbeinsetzung für den Fall gleichzeitigen Versterbens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2265
Auslegung der Erbeinsetzung für den Fall "gleichzeitigen" Todes von Ehepartnern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation)
Zu Testamentsklauseln zum "gleichzeitigen Versterben"
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Auslegung der Erbeinsetzung von Eheleuten bei "gleichzeitigem" Ableben
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erbeinsetzung von Eheleuten bei gleichzeitigem Ableben
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Auslegung der Erbeinsetzung von Eheleuten bei "gleichzeitigem" Ableben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mehrjähriges Überleben des Ehepartners ist kein "gleichzeitiges" Ableben - "Gleichzeitiges" Ableben setzt zeitlichen Zusammenhang voraus
Verfahrensgang
- LG Mainz, 10.03.2011 - 1 O 117/10
- OLG Koblenz, 22.09.2011 - 10 U 410/11
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des …
Ausgehend von der Überlegung, dass Ehegatten bei der Abfassung ihres Testaments eher nicht in dem engen Wort- und Rechtssinn denken, sondern die Formulierung auch für ähnliche Fallgestaltungen gebraucht wissen wollen, umfassen Klauseln wie "zeitgleicher" oder "gleichzeitiger" Tod in einem Ehegattentestament nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (…OLG München a.a.O.; BayObLG, NJW-RR 1997, 329f.; OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 852; OLG Koblenz, Beschluss v. 22.9.2011, Az.: 10 U 410/11, zitiert nach juris) i.d.R. auch solche Fälle, in denen die Ehegatten innerhalb eines kürzeren Zeitraums nacheinander versterben und der Längerlebende zur neuerlichen Testamentserrichtung nicht mehr in der Lage ist.