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   OLG Koblenz, 23.01.2012 - 1 Ausl S 184/11   

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https://dejure.org/2012,1019
OLG Koblenz, 23.01.2012 - 1 Ausl S 184/11 (https://dejure.org/2012,1019)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.01.2012 - 1 Ausl S 184/11 (https://dejure.org/2012,1019)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 1 Ausl S 184/11 (https://dejure.org/2012,1019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Rechtshilfe: Entscheidungsbefugnis des Oberlandesgerichts bei der Leistung von Rechtshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Leistung von Rechtshilfe gem. § 61 Abs. 1 IRG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 61 Abs. 1
    Voraussetzungen für eine Entscheidung nach § 61 Abs. 1 IRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 30.11.2010 - Ausl 74/10

    Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen Vornahmehandlungen im Rechtshilfeverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2012 - 1 Ausl S 184/11
    Im Rahmen seiner Entscheidung über die Beschlagnahme wird das Amtsgericht als Vornahmegericht jedoch nicht nur die innerstaatliche Vornahmeermächtigung, sondern darüber hinaus auch die Frage der rechtshilferechtlichen Zulässigkeit der Beschlagnahme zu prüfen haben (OLG Dresden, NStZ-RR 2011, 146; Lagodny a.a.O., § 67 Rn. 14).

    Soweit gerügt wird, die Leistungsermächtigung fehle, muss auch das Landgericht nach § 61 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 IRG durch einen ordnungsgemäßen Vorlagebeschluss das Oberlandesgericht anrufen, wenn es diese Zweifel teilt (Lagodny a.a.O., vor § 59 Rn. 25 mit Verweis auf die Integrationslösung des Bundesverfassungsgerichts und § 67 Rn. 23, 24; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, IRG, Stand 7. Dezember 2011, § 67 Rn. 17; OLG Dresden, NStZ-RR 2011, 146; a.A. LG Berlin NStZ 2010, 43).

  • KG, 22.10.1997 - AuslA 635/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2012 - 1 Ausl S 184/11
    Zum einem wird in der Verfügung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich lediglich um die Weiterleitung eines Antrags der Betroffenen gemäß § 61 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. IRG handeln soll, zum anderen genügt die Verfügung vom 8. Dezember 2012 inhaltlich nicht den zu § 121 Abs. 2 GVG entwickelten Erfordernissen, die auch ein Vorlagebeschluss, mit dem das Oberlandesgericht angerufen wird, aufweisen muss (KG Berlin, NStZ-RR 1998, 343; OLG Düsseldorf, StV 1990, 35).
  • LG Berlin, 01.12.2008 - 523 Qs 130/08
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2012 - 1 Ausl S 184/11
    Soweit gerügt wird, die Leistungsermächtigung fehle, muss auch das Landgericht nach § 61 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 IRG durch einen ordnungsgemäßen Vorlagebeschluss das Oberlandesgericht anrufen, wenn es diese Zweifel teilt (Lagodny a.a.O., vor § 59 Rn. 25 mit Verweis auf die Integrationslösung des Bundesverfassungsgerichts und § 67 Rn. 23, 24; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, IRG, Stand 7. Dezember 2011, § 67 Rn. 17; OLG Dresden, NStZ-RR 2011, 146; a.A. LG Berlin NStZ 2010, 43).
  • OLG Jena, 20.12.2007 - 1 AR (S) 103/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2012 - 1 Ausl S 184/11
    Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts nach § 61 IRG kann immer nur die Frage der Leistungsermächtigung, d.h. das Vorliegen der Voraussetzungen des "ob" der Leistung von Rechtshilfe nach außen gegenüber dem ersuchenden Staat sein (Lagodny in Schomburg/Lagodny/ Gleß/Hackner, IRG, 5. Aufl. 2012, § 61 Rn. 13; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.12.2007, Az.: 1 AR (S) 103/07, juris).
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