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   OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21   

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https://dejure.org/2021,49898
OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21 (https://dejure.org/2021,49898)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.10.2021 - 3 W 52/21 (https://dejure.org/2021,49898)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 3 W 52/21 (https://dejure.org/2021,49898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das Grundbuchamt darf die Eintragung eines durch Teilungserklärung begründeten, bisher aber nicht gebuchten schuldrechtlichen Sondernutzungsrechtes (hier: Kfz-Außenstellplatz) nur bei Bewilligung aller in Betracht kommender Rechtsinhaber vornehmen, wenn eine ...

  • rechtsportal.de

    Eintragung eines durch Teilungserklärung begründeten, bisher aber nicht gebuchten schuldrechtlichen Sondernutzungsrechtes Bewilligung aller in Betracht kommender Rechtsinhaber

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 139/17

    Antrag auf Eintragung eines aufschiebend bedingten Sondernutzungsrechts in das

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21
    Anders als im Sachverhalt der vom Grundbuchamt für die Zurückweisung in Bezug genommenen Entscheidung (OLG München, Beschluss vom 22. Dezember 2017, Az.: 34 Wx 139/17, hier zit. n. Juris) bestehe im streitgegenständlichen Fall gerade kein Anhaltspunkt für eine anderweitige Abtretung an ein anderes Mitglied der Eigentümergemeinschaft.

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Grundbuchamt unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München, Beschluss vom 22. Dezember 2017, Az.: 34 Wx 139/17, und Beschluss vom 11. Juni 2014, NotBZ 2015, 317, sowie des Senats vom 1. Juli 2013, ZWE 2013, 413 , hier jeweils zit. n. Juris, eine Bewilligung der übrigen Miteigentümer und sonstigen dinglichen Berechtigten (vgl. Demharter, Grundbuchordnung , 32. Aufl. 2021, Anh. zu § 3 GBO , Rdnr. 79, und § 19 GBO , Rdnr. 53) zur Eintragung des Sondernutzungsrechtes an dem Stellplatz "..." für erforderlich gehalten, §§ 19 GBO , 5 Abs. 4 S. 2 WEG .

    Insoweit weicht der Sachverhalt, worauf der Beschwerdeführer zutreffend hinweist, von dem Sachverhalt der Entscheidung OLG München, Beschluss vom 22. Dezember 2017, Az.: 34 Wx 139/17, zit. n. Juris, dort Rdnr. 38, teilweise ab.

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21
    Es ist anerkannt, dass eine solche Gestaltung rechtlich unbedenklich ist, sofern und solange der dadurch Begünstigte Eigentümer einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011, Az.: V ZR 74/11, zit. n. Juris, dort Rdnr. 11).
  • LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12

    Grillen in der Anlage kann verboten werden!

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21
    Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Grundbuchamt unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München, Beschluss vom 22. Dezember 2017, Az.: 34 Wx 139/17, und Beschluss vom 11. Juni 2014, NotBZ 2015, 317, sowie des Senats vom 1. Juli 2013, ZWE 2013, 413 , hier jeweils zit. n. Juris, eine Bewilligung der übrigen Miteigentümer und sonstigen dinglichen Berechtigten (vgl. Demharter, Grundbuchordnung , 32. Aufl. 2021, Anh. zu § 3 GBO , Rdnr. 79, und § 19 GBO , Rdnr. 53) zur Eintragung des Sondernutzungsrechtes an dem Stellplatz "..." für erforderlich gehalten, §§ 19 GBO , 5 Abs. 4 S. 2 WEG .
  • OLG Hamm, 16.06.2017 - 15 W 474/16

    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21
    Der Senat lässt gemäß § 78 Abs. 2 GBO mit Blick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Juni 2017, Az.: 15 W 474/16, zit. n. Juris, die Rechtsbeschwerde zu.
  • OLG München, 11.05.2012 - 34 Wx 137/12

    Wohnungseigentum: Nachträgliche Eintragung eines "schuldrechtlichen"

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21
    Dies wird in der Literatur vereinzelt ausdrücklich begrüßt (vgl. Entscheidungsanmerkung Falkner, in: MittBayNot 2018, 342 ), nachdem bereits zuvor die vorliegend vertretene Auffassung in der Literatur vereinzelt nicht als unkritisch angesehen wurde (vgl. Schmidt, in: ZWE 2012, 367 , in Anm. zu OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2012, Az.: 34 Wx 137/12).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2018 - 5 W 17/18

    Wohnungsgrundbuchsache: Erforderlichkeit der Bewilligung sämtlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21
    Eine wirksame (weitere) Übertragung scheidet nach erfolgter schuldrechtlicher Übertragung aus (vgl. auch Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. März 2018, Az.: 5 W 17/18, zit. n. Juris, dort Rdnr. 22).
  • OLG München, 11.06.2014 - 34 Wx 172/14

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21
    Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Grundbuchamt unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München, Beschluss vom 22. Dezember 2017, Az.: 34 Wx 139/17, und Beschluss vom 11. Juni 2014, NotBZ 2015, 317, sowie des Senats vom 1. Juli 2013, ZWE 2013, 413 , hier jeweils zit. n. Juris, eine Bewilligung der übrigen Miteigentümer und sonstigen dinglichen Berechtigten (vgl. Demharter, Grundbuchordnung , 32. Aufl. 2021, Anh. zu § 3 GBO , Rdnr. 79, und § 19 GBO , Rdnr. 53) zur Eintragung des Sondernutzungsrechtes an dem Stellplatz "..." für erforderlich gehalten, §§ 19 GBO , 5 Abs. 4 S. 2 WEG .
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