Grundbuchordnung
| 4. Abschnitt - Beschwerde (§§ 71 - 81) |
(1) Gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht in dem Beschluss zugelassen hat.
(2) 1Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn
| 1. | die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder | |
| 2. | die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert. |
2Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden.
(3) Auf das weitere Verfahren finden § 73 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes sowie die §§ 71 bis 74a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11.08.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.10.2009 | Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) | 11.08.2009 | |
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
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Rechtsprechung zu § 78 GBO
2.673 Entscheidungen zu § 78 GBO in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 18.08.2026 - 20 W 31/26
Materielles Konsensprinzip; Bruchteilsgemeinschaft; Miteigentum; ...
- OLG Karlsruhe, 22.05.2024 - 19 W 67/23
Grundbuchberichtigung bei Eintragung ohne Beachtung von Insolvenzsperrvermerk
- OLG Naumburg, 29.04.2026 - 12 Wx 12/26
- OLG München, 04.11.2021 - 34 Wx 273/21
Ersuchen des Vollstreckungsgerichts als ausschließliche Grundlage der Eintragung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 08.11.2021 - 34 Wx 273/21
Zuschlag im Versteigerungsverfahren - Grundlage Grundbucheintragung
- OLG München, 08.11.2021 - 34 Wx 273/21
- VerfGH Baden-Württemberg, 22.01.2018 - 1 VB 61/17
- BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Anweisung des Grundbuchamts zur Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung ...
- BGH, 20.06.2024 - V ZB 1/24
Überlassung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück an minderjährige Kinder; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 18.12.2023 - 34 Wx 311/23
Überlassung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück nicht lediglich rechtlich ...
- OLG München, 18.12.2023 - 34 Wx 311/23
- BGH, 21.03.2024 - V ZB 17/23
Zur Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des ...
Querverweise
Auf § 78 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Allgemeine Vorschriften
- 4. Vorauszahlung und Sicherstellung
- § 8 (Vorschüsse)