Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.2020 - 28 U 3243/19 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,79508
OLG München, 09.07.2020 - 28 U 3243/19 Bau (https://dejure.org/2020,79508)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2020 - 28 U 3243/19 Bau (https://dejure.org/2020,79508)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 28 U 3243/19 Bau (https://dejure.org/2020,79508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,79508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Berufung, Ersatzpflicht, Berufungsverfahren, Rechtsmittel, Gutachten, Klage, Streitwert, Bauherr, Kostenentscheidung, Abwendung, Stellungnahme, Sicherung, Bedeutung, Rechtssache, Die Fortbildung des Rechts, Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen mangelhaft erbrachter Architektenleistungen Leistungssoll für die Planung einer Oberflächengestaltung Schutz eines Gebäudes vor zulaufendem Oberflächenwasser

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planung muss Ablauf des Oberflächenwassers gewährleisten!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planung muss Ablauf des Oberflächenwassers gewährleisten! (IBR 2022, 134)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Traunstein, 21.05.2019 - 2 O 4634/12

    Anspruch auf Vorfinanzierung wegen Mängeln bei der Planung eines

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 28 U 3243/19
    Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 21.05.2019, Aktenzeichen 2 O 4634/12, wird zurückgewiesen.

    Das Endurteil des LG Traunstein, Az. 2 O 4634/12 vom 21.05.2019 wird aufgehoben.

    Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 21.05.2019, Aktenzeichen 2 O 4634/12, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht