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   OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17   

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https://dejure.org/2017,55112
OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17 (https://dejure.org/2017,55112)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.2017 - 34 SchH 12/17 (https://dejure.org/2017,55112)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 34 SchH 12/17 (https://dejure.org/2017,55112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Notwendiger Inhalt einer Schiedsklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1029 Abs. 2
    Mindestanforderungen an eine Schiedsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Beschlussmängelstreitigkeit; Gesellschaftsvertrag; Schiedsklausel; Schiedsrichter; Schiedsvereinbarung; notwendiger Inhalt; gerichtliche Bestellung eines Schiedrichters; fehlende Mitwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 13.05.2013 - 20 SchH 14/12

    Schiedsrichterliches Verfahren: Wirksamkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17
    Die einmonatige Frist zur Benennung wurde mit dem Zugang des Aufforderungsschreibens beim Antragsgegner wirksam in Gang gesetzt, denn in dem Schreiben hatte der Antragsteller zugleich die Person des für die eigene Partei gewählten Schiedsrichters und den Gegenstand, über den eine Entscheidung des Schiedsgerichts herbeigeführt werden soll, konkret bezeichnet (vgl. Senat vom 14.10.2010, 34 SchH 7/10, juris Rn. 11; KG MDR 2013, 931/932; Zöller/Geimer § 1035 Rn. 14).

    Mit Zugang des Aufforderungsschreibens wird die - hier nicht abbedungene - gesetzliche Frist unabhängig von einer wirksamen Fristsetzung in Lauf gesetzt (Senat vom 25.4.2007, 34 SchH 10/06, juris Rn. 23; KG MDR 2013, 931/932; Zöller/Geimer § 1035 Rn. 14).

  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17
    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffend die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Schiedsfähigkeit II" - II ZR 255/08 = BGHZ 180, 221 ff.) und im Recht der Personengesellschaft ("Schiedsfähigkeit III" - I ZB 32/16 = SchiedsVZ 2017, 197 ff.) sind hier nicht unmittelbar einschlägig.

    Selbst wenn - was hier dahinstehen kann - die Schiedsklausel als wirksame Basis für Beschlussmängelstreitigkeiten ungeeignet wäre, hätte dies zudem nicht ohne weiteres die vollständige Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung und damit ihre Ungültigkeit für die vorliegende Streitigkeit zur Folge (vgl. BGHZ 180, 221/230 Rn. 22).

  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 32/16

    Schiedsgerichtsverfahren: Rechtzeitigkeit einer Rüge der Unzuständigkeit des

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17
    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffend die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Schiedsfähigkeit II" - II ZR 255/08 = BGHZ 180, 221 ff.) und im Recht der Personengesellschaft ("Schiedsfähigkeit III" - I ZB 32/16 = SchiedsVZ 2017, 197 ff.) sind hier nicht unmittelbar einschlägig.
  • OLG München, 14.10.2010 - 34 SchH 7/10

    Schiedsverfahren: Wirksamkeit einer Aufforderung zur Bestellung eines

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17
    Die einmonatige Frist zur Benennung wurde mit dem Zugang des Aufforderungsschreibens beim Antragsgegner wirksam in Gang gesetzt, denn in dem Schreiben hatte der Antragsteller zugleich die Person des für die eigene Partei gewählten Schiedsrichters und den Gegenstand, über den eine Entscheidung des Schiedsgerichts herbeigeführt werden soll, konkret bezeichnet (vgl. Senat vom 14.10.2010, 34 SchH 7/10, juris Rn. 11; KG MDR 2013, 931/932; Zöller/Geimer § 1035 Rn. 14).
  • BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17
    Bei der Schiedsrichterbestellung muss als Vorfrage lediglich geprüft werden, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft (vgl. BGH NJW-RR 2010, 425; BayObLG MDR 2001, 780).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 26 Sch 1/04
    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17
    a) Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften sind weit auszulegen (OLG Düsseldorf SchiedsVZ 2004, 161/162); sie gelten im Zweifel auch für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten mit ausgeschiedenen Gesellschaftern (OLG Koblenz OLGR 2008, 568; Kröll SchiedsVZ 2010, 144/146; Zöller/Geimer ZPO 32. Aufl. § 1029 Rn. 74).
  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17
    c) Notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 ZPO sind die Vereinbarung darüber, dass ein bestimmter Rechtsstreit oder eine näher bezeichnete Mehrzahl von Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis von einem Schiedsgericht an Stelle der an sich zuständigen staatlichen Gerichte entschieden werden soll, sowie die eindeutige Bezeichnung des für die Entscheidung zuständigen Schiedsgerichts (BGH NJW 84, 669 mit NJW 1983, 1267; Zöller/Geimer § 1029 Rn. 28).
  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 85/81

    Schiedsvertrag - Nichtigkeit - Bestimmtheit - Schiedsgericht - Einrede der

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17
    c) Notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 ZPO sind die Vereinbarung darüber, dass ein bestimmter Rechtsstreit oder eine näher bezeichnete Mehrzahl von Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis von einem Schiedsgericht an Stelle der an sich zuständigen staatlichen Gerichte entschieden werden soll, sowie die eindeutige Bezeichnung des für die Entscheidung zuständigen Schiedsgerichts (BGH NJW 84, 669 mit NJW 1983, 1267; Zöller/Geimer § 1029 Rn. 28).
  • OLG München, 25.04.2007 - 34 SchH 10/06

    Abänderung individualvertraglicher Vereinbarung über schiedsrichterliches

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17
    Mit Zugang des Aufforderungsschreibens wird die - hier nicht abbedungene - gesetzliche Frist unabhängig von einer wirksamen Fristsetzung in Lauf gesetzt (Senat vom 25.4.2007, 34 SchH 10/06, juris Rn. 23; KG MDR 2013, 931/932; Zöller/Geimer § 1035 Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 06.03.2008 - 6 U 610/07

    Schiedsvereinbarung im GmbH-Gesellschaftsvertrag: Geltung für Streitigkeiten mit

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17
    a) Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften sind weit auszulegen (OLG Düsseldorf SchiedsVZ 2004, 161/162); sie gelten im Zweifel auch für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten mit ausgeschiedenen Gesellschaftern (OLG Koblenz OLGR 2008, 568; Kröll SchiedsVZ 2010, 144/146; Zöller/Geimer ZPO 32. Aufl. § 1029 Rn. 74).
  • BayObLG, 23.02.2001 - 4Z SchH 1/01

    Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters, wenn kein wirksamer Schiedsvertrag

  • BayObLG, 16.01.2002 - 4Z SchH 9/01

    Vereinbarung über Schiedsrichterbestellung

  • OLG Köln, 04.01.2021 - 19 SchH 38/20

    Parallelentscheidung zu OLG Köln 19 SchH 37/20 v. 04.01.2021

    aa) Die Frage, welche Ansicht zutreffend ist, kann nicht mit der Begründung offengelassen werden, dass Beschlussmängelstreitigkeiten vorliegend nicht streitgegenständlich sind (so OLG München, Beschluss vom 01.12.2017 - 34 SchH 12/17 -, Rn. 14, juris).
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