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   OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12, 4 St RR 95/12, 4 StRR 95/12   

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https://dejure.org/2012,20077
OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12, 4 St RR 95/12, 4 StRR 95/12 (https://dejure.org/2012,20077)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2012 - 4St RR 95/12, 4 St RR 95/12, 4 StRR 95/12 (https://dejure.org/2012,20077)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 4St RR 95/12, 4 St RR 95/12, 4 StRR 95/12 (https://dejure.org/2012,20077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ein aufgrund total gefälschten belgischen Führerscheins in Polen umgeschriebener Führerschein muss in Deutschland nicht anerkannt werden. Führt der Angeklagte aufgrund des umgeschriebenen polnischen Führerscheins Fahrzeuge im Bundesgebiet, macht er sich nach § 21 Abs. 1 ...

  • strafrechtsiegen.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Anerkennung eines gefälschten umgeschriebenen EU-Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der umgeschriebene gefälschte Führerschein

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 26 (Ls.)
  • NZS 2013, 154
  • NZV 2013, 154 (Ls.)
  • NZV 2013, 96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 6 Ss 605/11

    Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde: Umschreibung eines falschen

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
    War dem Inhaber eines, von einem Mitgliedstaat erteilten Führerscheins vor dessen Ausstellung die Fahrerlaubnis entzogen worden, besteht eine Anerkennungspflicht nur dann, wenn der Ausstellerstaat zuvor mit der Prüfung befasst war, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments erfüllt sind (vgl. BVerwG Urteil vom 29.1.2009 - Gz.: 3 C 31/07 zitiert nach juris, dort Rdn. 20 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2012 - Gz.: 6 Ss 605/11 zitiert nach juris dort Rdn. 19 m.w.N.; Urteil der Dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 19.09.2009 in der Rechtssache C-321/07 in dem Strafverfahren gegen Schwarz Rdn. 76, 91, 92 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.09.2007 - 2 BvR 2109/06
    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
    Der Senat darf von einer Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung absehen, weil bislang eine der Meinung des Senates entgegenstehende Entscheidung des EuGH nicht ergangen ist (BVerfG Nichtabnahmebeschluss vom 14.9.2007 - Gz.: 2 BvR 2109/06 - zitiert nach juris dort Rn. 16).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
    War dem Inhaber eines, von einem Mitgliedstaat erteilten Führerscheins vor dessen Ausstellung die Fahrerlaubnis entzogen worden, besteht eine Anerkennungspflicht nur dann, wenn der Ausstellerstaat zuvor mit der Prüfung befasst war, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments erfüllt sind (vgl. BVerwG Urteil vom 29.1.2009 - Gz.: 3 C 31/07 zitiert nach juris, dort Rdn. 20 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2012 - Gz.: 6 Ss 605/11 zitiert nach juris dort Rdn. 19 m.w.N.; Urteil der Dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 19.09.2009 in der Rechtssache C-321/07 in dem Strafverfahren gegen Schwarz Rdn. 76, 91, 92 m.w.N.).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-83/94

    Strafverfahren gegen Leifer u.a.

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
    Die innerstaatlichen Gerichte dürfen in eigener Kompetenz entscheiden, ob eine innerstaatliche Maßnahme letztlich zur Erreichung eines gemeinschaftlich legitimen Ziels geeignet, erforderlich und angemessen ist (BGH Beschluss vom 19.1.2010 - Gz.: 2 StB 27/09 - zitiert nach juris dort Rn. 157 m. w. N.; EuGH Urteil vom 17.10.1995 - Gz.: C-83/94 zitiert nach juris dort Rdn. 40 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Auszug aus OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12
    Die innerstaatlichen Gerichte dürfen in eigener Kompetenz entscheiden, ob eine innerstaatliche Maßnahme letztlich zur Erreichung eines gemeinschaftlich legitimen Ziels geeignet, erforderlich und angemessen ist (BGH Beschluss vom 19.1.2010 - Gz.: 2 StB 27/09 - zitiert nach juris dort Rn. 157 m. w. N.; EuGH Urteil vom 17.10.1995 - Gz.: C-83/94 zitiert nach juris dort Rdn. 40 m.w.N.).
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