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   OLG München, 06.12.2012 - 1 U 4005/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43911
OLG München, 06.12.2012 - 1 U 4005/12 (https://dejure.org/2012,43911)
OLG München, Entscheidung vom 06.12.2012 - 1 U 4005/12 (https://dejure.org/2012,43911)
OLG München, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 1 U 4005/12 (https://dejure.org/2012,43911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 811 Abs. 1; BGB § 1922
    Anspruch auf Einsicht in Patientenunterlagen vererblich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang eines Anspruchs eines Patienten bzgl. Einsicht in die Behandlungsunterlagen auf die Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 811 Abs. 1 S. 1; BGB § 1922
    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erben haben gegen Arzt Anspruch auf Überlassung medizinischer Präparate des Erblassers, um Arzthaftungsansprüche klären zu lassen

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Herausgabe medizinischer Präparate

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG München, 06.12.2012 - 1 U 4005/12
    Dazu reicht es aus, dass der Kläger darlegt, dass er die Einsicht benötigt, um Schadensersatzansprüche wegen möglicher Behandlungsfehler überprüfen zu können (vgl. BGH NJW 1983, 2627 , OLG München MedR 2009, 49).
  • OLG München, 09.10.2008 - 1 U 2500/08

    Ärztliche Schweigepflicht bei möglichen Behandlungsfehlern: Anspruch der Erben

    Auszug aus OLG München, 06.12.2012 - 1 U 4005/12
    Dazu reicht es aus, dass der Kläger darlegt, dass er die Einsicht benötigt, um Schadensersatzansprüche wegen möglicher Behandlungsfehler überprüfen zu können (vgl. BGH NJW 1983, 2627 , OLG München MedR 2009, 49).
  • OLG München, 19.04.2001 - 1 U 6107/00

    Arztvertrag - Nebenpflicht - Einsichtgewährung in Krankenunterlagen - Fertigung

    Auszug aus OLG München, 06.12.2012 - 1 U 4005/12
    Der Grundsatz des Einsichtsrechtes in der Praxis des Arztes bzw. des Anspruches auf Übersendung von Kopien bedarf daher dann einer Ausnahme, wenn anderenfalls die Rechte eines Patienten, anhand der Krankenunterlagen das Vorliegen von Behandlungsfehlern zu überprüfen, abgeschnitten werden würde (vgl. dazu OLG München NJW 2001, 2806 , Staudinger/Marburger, BGB , Neubearbeitung 2009, § 811 Rdnr. 2).
  • AG Hamburg, 07.11.2014 - 4 C 345/14

    Recht des Patienten auf Vorlage histologischer Präparate außerhalb der Praxis

    Diese Grundsätze finden auf Präparate und Befundproben, welche sich beim behandelnden Arzt befinden, entsprechende Anwendung (vgl. OLG München, Urteil vom 06.12.2012,1 U 4005/12, juris).

    Auch aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG München vom 06.12.2012 (Az.: 1 U 4005/12) ergibt sich nichts anderes, soweit hier neben einem Einsichtsrecht in Patientenunterlagen im Falle von Präparaten ein Überlassungsrecht hergeleitet wird.

  • AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2014 - 4 C 345/14
    Diese Grundsätze finden auf Präparate und Befundproben, welche sich beim behandelnden Arzt befinden, entsprechende Anwendung (vgl. OLG München, Urteil vom 06.12.2012, 1 U 4005/12, juris).

    Auch aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG München vom 06.12.2012 (Az.: 1 U 4005/12) ergibt sich nichts anderes, soweit hier neben einem Einsichtsrecht in Patientenunterlagen im Falle von Präparaten ein Überlassungsrecht hergeleitet wird.

  • VG Gelsenkirchen, 25.03.2014 - 6z K 4465/13

    Humanmedizin, Zweitstudium, Vergabekriterien, Wartezeit, Punktevergabe,

    Zu dieser Einschätzung gelange auch das OLG München, welches in einer Entscheidung - 1 U 4005/12 - die Vertrauenswürdigkeit eines Juristen, der zusätzlich Arzt sei, höher bewerte als die eines Arztes, welcher lediglich einen Fachanwalt für Medizinrecht habe.
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