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   OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18   

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https://dejure.org/2018,2136
OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18 (https://dejure.org/2018,2136)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2018 - 13 W 119/18 (https://dejure.org/2018,2136)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 13 W 119/18 (https://dejure.org/2018,2136)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 42 Abs. 2, § 47, § 160
    Erfolgreiche Richterablehnung wegen unangemessener Äußerungen in der mündlichen Verhandlung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • IWW

    ZPO § 42 Abs. 2, § 47, § 160

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolgreiche Richterablehnung wegen unangemessener Äußerungen in der mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2 ; ZPO § 47 ; ZPO § 160
    Befangenheitsgesuch; Abwertung; Begründung; Verhandlungsprotokoll; unaufschiebbare Amtshandlung; Leseabschrift

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2 ; ZPO § 47 ; ZPO § 160
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen Verhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Ihr da in München" mögt so Prozesse führen: Richter befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Befangenheit eines Richters aufgrund Weigerung, die Begründung des Befangenheitsantrags zu Protokoll zu nehmen?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18
    Rein subjektive, unvernünftige oder eingebildete Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (vgl. z. B. BVerfG NJW 1993, 2230; BGHZ 156, 269).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18
    Die Ablehnung eines Richters ist Ausfluss des aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erfolgenden Anspruchs des Rechtssuchenden auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter (st. Rspr., vgl. BVerfG NJW 2005, 3410).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18
    Unerheblich ist dabei auch, ob sich der abgelehnte Richter selber befangen fühlt (vgl. BVerfGE 73, 330, 335).
  • BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen

    Auszug aus OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18
    Auch kann eine Missbrauchsgebühr etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.09.2017, Az.: 2 BvR 1691/17 = NJW 2017, 3364; zitiert nach Beck-Online).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07

    Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des

    Auszug aus OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18
    Es handelt sich insoweit nämlich um Kosten des Rechtsstreits (vgl. OLG Frankfurt am Main MDR 2007, 1399; OLG München, Beschluss vom 14.03.2012, Az.: 10 W 277/12; Sturm MDR 2007, 382; Zöller-Vollkommer, 31. Aufl., § 46 Rn. 20).
  • BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 1437/17

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung einer offenkundig unzulässigen

    Auszug aus OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18
    Auf Basis dieser Vorschrift verhängt das Bundesverfassungsgericht eine Missbrauchsgebühr zum Beispiel dann, wenn ein Missbrauch der Verfassungsbeschwerde deswegen vorliegt, weil sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 30.08.2017, Az.: 1 BvR 1437/17; zitiert nach Beck-Online).
  • LG Passau, 22.01.2018 - 1 O 560/15

    Erfolglose sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG München, 07.02.2018 - 13 W 119/18
    Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten werden die Beschlüsse des Landgerichts Passau vom 19.12.2017 sowie vom 22.01.2018 (Az.: 1 O 560/15) aufgehoben.
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