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   OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06 (2)   

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https://dejure.org/2007,6830
OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06 (2) (https://dejure.org/2007,6830)
OLG München, Entscheidung vom 10.01.2007 - 34 SchH 8/06 (2) (https://dejure.org/2007,6830)
OLG München, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 34 SchH 8/06 (2) (https://dejure.org/2007,6830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung des Streitwertes eines Nebenverfahrens in schiedsrichterlichen Angelegenheiten; Umfang des gerichtlichen Ermessens bei der Ansetzung des Streitwertes; Aufhebung eines Schiedsspruchs bei einer erfolgreichen Richterablehnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie teuer sind Nebenverfahren in schiedsrichterlichen Angelegenheiten? (IBR 2007, 1190)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2007, 280
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 07.08.2006 - 34 SchH 9/05

    Abgrenzung von schiedsrichterlicher und schiedsgutachterlicher Tätigkeit -

    Auszug aus OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06
    Der Streitwert eines Nebenverfahrens in schiedsrichterlichen Angelegenheiten (§ 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) ist regelmäßig niedriger (nämlich mit rund einem Drittel) als der Wert des Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahrens (§ 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) anzusetzen (Abweichung von der bisherigen Senatsrechtsprechung; z.B. Beschluss vom 7.8.2006, 34 SchH 9/05 = SchiedsVZ 2006, 286/288).

    Der Senat hat dabei den vollen Streitwert der Hauptsache zugrunde gelegt, wie dies seiner bisherigen Rechtsprechung für andere Nebenverfahren wie z.B. Schiedsrichterbestellungen oder -ablehnungen entsprach (siehe etwa Beschlüsse vom 4.9.2006, 34 SchH 006/06, vom 7.8.2006, 34 SchH 009/05, vom 5.7.2006, 34 SchH 005/06, vom 28.6.2006, 34 SchH 002/06, und vom 26.4.2006, 34 Sch 004/06).

  • OLG Frankfurt, 08.10.2003 - 1 SchH 1/03

    Wert des Verfahrens auf Bestellung des Vorsitzenden eines Schiedsgerichts

    Auszug aus OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06
    Entsprechend der wohl überwiegenden Rechtsprechung und Literaturmeinung (Nachweise bei Kröll SchiedsVZ 2006, 203/207; SchiedsVZ 2005, 139/142; ferner OLG Frankfurt SchiedsVZ 2004, 168; Reichold in Thomas/Putzo § 1062 Rn. 5; Musielak/Heinrich § 3 Rn. 23 Stichwort: Ablehnung; siehe auch Schneider MDR 2002, 130/132) erscheint im Regelfall bei Bestellung und Ablehnung von Schiedsrichtern ebenso wie bei der vergleichbaren Entscheidung über die Beendigung des Schiedsrichteramts ein Bruchteil des Hauptsachestreitwerts, nämlich ein Drittel, angemessen.
  • OLG München, 04.09.2006 - 34 SchH 6/06

    Fortgeltung und Reichweite einer Schiedsklausel bei gekündigtem Hauptvertrag

    Auszug aus OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06
    Der Senat hat dabei den vollen Streitwert der Hauptsache zugrunde gelegt, wie dies seiner bisherigen Rechtsprechung für andere Nebenverfahren wie z.B. Schiedsrichterbestellungen oder -ablehnungen entsprach (siehe etwa Beschlüsse vom 4.9.2006, 34 SchH 006/06, vom 7.8.2006, 34 SchH 009/05, vom 5.7.2006, 34 SchH 005/06, vom 28.6.2006, 34 SchH 002/06, und vom 26.4.2006, 34 Sch 004/06).
  • OLG München, 28.06.2006 - 34 SchH 2/06
    Auszug aus OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06
    Der Senat hat dabei den vollen Streitwert der Hauptsache zugrunde gelegt, wie dies seiner bisherigen Rechtsprechung für andere Nebenverfahren wie z.B. Schiedsrichterbestellungen oder -ablehnungen entsprach (siehe etwa Beschlüsse vom 4.9.2006, 34 SchH 006/06, vom 7.8.2006, 34 SchH 009/05, vom 5.7.2006, 34 SchH 005/06, vom 28.6.2006, 34 SchH 002/06, und vom 26.4.2006, 34 Sch 004/06).
  • OLG München, 05.07.2006 - 34 SchH 5/06

    Unbegründete Ablehnung des Schiedsrichters bei Patenschaft mit nicht

    Auszug aus OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06
    Der Senat hat dabei den vollen Streitwert der Hauptsache zugrunde gelegt, wie dies seiner bisherigen Rechtsprechung für andere Nebenverfahren wie z.B. Schiedsrichterbestellungen oder -ablehnungen entsprach (siehe etwa Beschlüsse vom 4.9.2006, 34 SchH 006/06, vom 7.8.2006, 34 SchH 009/05, vom 5.7.2006, 34 SchH 005/06, vom 28.6.2006, 34 SchH 002/06, und vom 26.4.2006, 34 Sch 004/06).
  • OLG München, 22.05.2006 - 34 Sch 4/06
    Auszug aus OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06
    Der Senat hat dabei den vollen Streitwert der Hauptsache zugrunde gelegt, wie dies seiner bisherigen Rechtsprechung für andere Nebenverfahren wie z.B. Schiedsrichterbestellungen oder -ablehnungen entsprach (siehe etwa Beschlüsse vom 4.9.2006, 34 SchH 006/06, vom 7.8.2006, 34 SchH 009/05, vom 5.7.2006, 34 SchH 005/06, vom 28.6.2006, 34 SchH 002/06, und vom 26.4.2006, 34 Sch 004/06).
  • OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 17/06
    Auszug aus OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06
    Der Senat hat inzwischen durch Beschlüsse vom 20.12.2006 über die Hauptanträge auf Vollstreckbarerklärung bzw. auf Aufhebung von Schiedssprüchen entschieden und dort den Streitwert auf 599.000 EUR (34 Sch 017/06: Schiedsspruch) bzw. auf 553.000 EUR (34 Sch 027/06: Ergänzungsschiedsspruch) festgesetzt hat.
  • OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 27/06
    Auszug aus OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06
    Der Senat hat inzwischen durch Beschlüsse vom 20.12.2006 über die Hauptanträge auf Vollstreckbarerklärung bzw. auf Aufhebung von Schiedssprüchen entschieden und dort den Streitwert auf 599.000 EUR (34 Sch 017/06: Schiedsspruch) bzw. auf 553.000 EUR (34 Sch 027/06: Ergänzungsschiedsspruch) festgesetzt hat.
  • OLG München, 19.08.2008 - 34 SchH 7/07

    Umfang einer Handlungsvollmacht: Bevollmächtigung zum Abschluss von

    Der Streitwert ist über § 48 Abs. 1 GKG gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen des Gerichts zu bestimmen, wobei das jeweilige Klägerinteresse am Streitgegenstand zugrunde zu legen ist (vgl. Senat vom 10.1.2007, 34 SchH 008/06 = OLG-Report 2007, 189 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.12.2020 - 1 SchH 89/20

    Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von

    Mit einem Bruchteil (etwa 1/3 des mit der Schiedsklage verfolgten Hauptsachebetrags) ist im Regelfall eine angemessene Bewertung für die Bestellung gegeben (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 34 SchH 7/10, juris Rn. 15; Beschluss vom 10. Januar 2007, 34 SchH 8/08, SchiedsVZ 2007, 280).
  • OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 7/06

    Schiedsrichterablehnung bei Drohung mit Strafanzeige gegenüber Parteivertreter

    In Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung hält der Senat es nicht mehr für angemessen, Nebenverfahren in schiedsrichterlichen Angelegenheiten mit dem vollen Wert der Hauptsache anzusetzen (vgl. ausführlich Beschluss vom 10.1.2007, 34 SchH 8/06).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 4 Sch 4/08

    Zu der Frage, der Erledigung der Aufgaben des Schiedsrichters in angemessener

    Den Streitwert hat der Senat mit 1/3 des Wertes für das Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren (§ 43 Abs. 3 GKG) festgesetzt ( so auch: OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2007, 34 SchH 008/06, 34 SchH 8/06, OLGR München 2007, 189).
  • KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17

    Schiedsrichterlichen Verfahren: Voraussetzungen einer Schiedsrichterablehnung

    Das Ablehnungsverfahren ist mit einem Bruchteil der Hauptsache, in der Regel einem Drittel, zu bewerten (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 34 SchH 8/06, SchiedsVZ 2007, 280 [bei juris LS] sowie Zöller/Herget, Geimer, ZPO [32. Aufl. 2018], § 3 Rn. 16 Stichwort "schiedsrichterliches Verfahren"; § 1062 Rn. 12).
  • OLG München, 25.04.2007 - 34 SchH 10/06

    Abänderung individualvertraglicher Vereinbarung über schiedsrichterliches

    In Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung hält der Senat nunmehr im Regelfall bei der Bestellung von Schiedsrichtern einen Bruchteil des Hauptsachestreitwerts, etwa ein Drittel, für angemessen (vgl. dazu Senat vom 10.1.2007, 34 SchH 008/06 = OLG-Report 2007, 189).
  • BayObLG, 09.02.2022 - 101 SchH 125/21

    Zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Beendigung des Amtes eines

    Mit einem Bruchteil (etwa 1/3 des mit der Schiedsklage verfolgten Hauptsachebetrags) ist im Regelfall eine angemessene Bewertung für den Antrag auf Beendigung des Amtes eines Schiedsrichters gegeben (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 34 SchH 7/10, juris Rn. 15; Beschluss vom 10. Januar 2007, 34 SchH 8/08, SchiedsVZ 2007, 280).
  • OLG München, 23.05.2007 - 34 SchH 1/07

    Voraussetzungen für die Bestellung eines zweiten beisitzenden Schiedsrichters im

    In Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung hält der Senat nunmehr im Regelfall bei der Bestellung von Schiedsrichtern einen Bruchteil des Hauptsachestreitwerts, etwa 1/3, für angemessen (vgl. dazu Senat vom 10.1.2007, 34 SchH 008/06 = OLG-Report 2007, 189).
  • OLG München, 09.10.2013 - 34 SchH 6/13

    Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters: Internationale Zuständigkeit eines

    Der Streitwert bestimmt sich nach einem Bruchteil der Hauptsache (regelmäßig 1/3), die der Antragsteller mit 300.000 EUR veranschlagt hat (§ 48 Abs. 1 GKG; § 3 ZPO; Senat vom 10.1.2007, 34 SchH 08/06 = SchiedsVZ 2007, 280).
  • OLG München, 23.07.2008 - 34 SchH 8/08
    Der Senat schätzt den Streitwert gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen, wobei das Interesse der Antragsteller am Streitgegenstand zugrunde zu legen ist (vgl. Senat vom 10.1.2007, 34 SchH 008/06 = OLG Report 2007, 189 m.w.N.).
  • OLG München, 09.12.2010 - 34 SchH 4/10
  • OLG München, 27.05.2009 - 34 SchH 2/09
  • OLG München, 23.07.2008 - 34 SchH 5/08
  • OLG München, 13.10.2009 - 34 SchH 6/09
  • OLG München, 19.01.2007 - 34 SchH 9/06
  • OLG Köln, 17.08.2010 - 19 SchH 14/10
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