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   OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17   

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https://dejure.org/2018,21622
OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17 (https://dejure.org/2018,21622)
OLG München, Entscheidung vom 12.07.2018 - 23 U 2832/17 (https://dejure.org/2018,21622)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 23 U 2832/17 (https://dejure.org/2018,21622)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 91 Abs. 1, Abs. 1, § 522 Abs. 2, § 540, § 543 Abs. 2, § 708 Nr. 10, § 713; SchVG § 7, § 24 Abs. 1; SchVG 1899 § 3 Abs. 2, § 11 Abs. 5, § 14 Abs. 1, § 15
    Gläubigerversammlungnach § 14 Abs. 1 SchVG 1899

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des gemeinsamen Vertreters der Schuldverschreibungsgläubiger; Zulässigkeit der Klage einzelner Gläubiger auf Rückzahlung einer Anleihe nach Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

  • Betriebs-Berater

    Befugnisse des durch die Gläubigerversammlung bestellten gemeinsamen Vertreters

  • rewis.io

    Gläubigerversammlungnach § 14 Abs. 1 SchVG 1899

  • ra.de
  • rewis.io
  • der-rechtsberater.de

    Klage einzelner Gläubiger auf Rückzahlung einer Anleihe trotz gemeinsamen Vertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des gemeinsamen Vertreters der Schuldverschreibungsgläubiger

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Prozessfähigkeit der Anleihegläubiger für eigene Klage auf Rückzahlung einer Anleihe bei entsprechender Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Keine Prozessfähigkeit der Anleihegläubiger für eigene Klage auf Rückzahlung einer Anleihe bei entsprechender Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befugnisse des durch die Gläubigerversammlung bestellten gemeinsamen Vertreters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1497
  • WM 2018, 1794
  • BB 2018, 1793
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 16.11.2016 - 22 AR 113/16

    Unzulässigkeit eines Freigabeantrags gem. § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG 2009 nach

    Auszug aus OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17
    Ergänzend wird darauf verwiesen, dass der 22. Senat des OLG München im Freigabeverfahren 22 AR 113/16 sich zu dem Beschluss über die Bestellung des gemeinsamen Vertreters lediglich in der Verfügung vom 11.10.2016 (Anlage K 8) geäußert hat.

    Soweit der 22. Senat des Oberlandesgerichts München im Verfahren 22 AR 113/16 ausführt, einzelne Gläubigerrechte seien dem gemeinsamen Vertreter nicht wirksam übertragen worden, handelt es sich um Ausführungen lediglich in einem Hinweisbeschluss (s.o. Ziff. 1.2.2).

  • BGH, 22.03.2018 - IX ZR 99/17

    Genussrechte als inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen durch

    Auszug aus OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17
    Es handelt sich dabei weder um eine gesetzliche noch um eine organschaftliche, sondern um eine rechtsgeschäftliche Vertretung (BGH, Urteil vom 22.03.2018, IX ZR 99/17, juris Tz. 22; BGH, Urteil vom 14.07.2016, IX ZR 9/16, juris Tz. 12; nach § 14 Abs. 4 SchVG 1899 war der gemeinsame Vertreter, der alle Gläubiger vertritt, gesetzlicher Vertreter).

    Soweit der gemeinsame Vertreter allein befugt ist, die Rechte der Gläubiger geltend zu machen, sind diese prozessunfähig (BGH, Urteil vom 22.03.2018, IX ZR 99/17, juris Tz. 23 f).

  • RG, 13.11.1914 - III 235/14

    Gemeinsame Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen

    Auszug aus OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17
    Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Handlung einzeln bezeichnet werden muss, zu deren Vornahme der Vertreter ermächtigt wird (Assmann, Schuldverschreibungsgesetz 1933, § 14 Tz. 3; RGZ 86, S. 21 ff, 23).

    Vielmehr ist aus dem Inhalt jedes Beschlusses gegebenenfalls im Wege der Auslegung zu ermitteln, wieweit sich zu dessen Ausführung die Ermächtigung des Vertreters erstreckt (Assmann, a.a.O.. § 14 Tz. 3, RGZ 86, S. 21 ff, 23 f.; ebenso Verannemann in Verannemann, SchVG, 2. Aufl. § 7 Rz. 62 zum SchVG).

  • BGH, 08.12.2015 - XI ZR 488/14

    Inhaberschuldverschreibungen einer börsennotierten Aktiengesellschaft:

    Auszug aus OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17
    Auch aus der Entscheidung des BGH vom 08.12.2015, XI ZR 488/14, juris Tz. 24 ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17
    Ob der Ansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 30.09.2015, 7 AktG 1/15, juris Tz. 69) zu folgen ist, wonach sich die Rechtsprechung des BGH zur rechtsmissbräuchlichen Anfechtungsklage (NJW 1989, S. 2689, 2692) eines Aktionärs auch auf die Anfechtungsklage eines Anleihegläubigers übertragen lässt, bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 7 AktG 1/15

    Freigabeverfahren für angefochtene Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung

    Auszug aus OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17
    Ob der Ansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 30.09.2015, 7 AktG 1/15, juris Tz. 69) zu folgen ist, wonach sich die Rechtsprechung des BGH zur rechtsmissbräuchlichen Anfechtungsklage (NJW 1989, S. 2689, 2692) eines Aktionärs auch auf die Anfechtungsklage eines Anleihegläubigers übertragen lässt, bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Auszug aus OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17
    Es handelt sich dabei weder um eine gesetzliche noch um eine organschaftliche, sondern um eine rechtsgeschäftliche Vertretung (BGH, Urteil vom 22.03.2018, IX ZR 99/17, juris Tz. 22; BGH, Urteil vom 14.07.2016, IX ZR 9/16, juris Tz. 12; nach § 14 Abs. 4 SchVG 1899 war der gemeinsame Vertreter, der alle Gläubiger vertritt, gesetzlicher Vertreter).
  • LG München II, 25.10.2018 - 1 HKO 3131/16

    Anfechtung des Beschlusses der Gläubigerversammlung

    Die Stimmen der Klägerinnen wären mitzuberücksichtigen gewesen, weil es sich bei ihnen um Anleiheläubigerinnen handelte (vgl. auch OLG München ZIP 2018, 1497-1500).

    Indes schließt das die Geltendmachung von Rechten als Anleihegläubiger nicht aus (vgl. auch OLG München ZIP 2018, 1497-1500).

  • OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21

    Zinsansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen, die Pensionskasse für

    Der gemeinsame Vertreter ist in einem derartigen Prozess, soweit seine Vertretungsbefugnis reicht, rechtsgeschäftlicher Vertreter der Gläubiger (BGH, Urteil vom 22.3.2018 - IX 99/17, juris, Rn. 22 ff.; Urteil vom 14.7.2016 - IX ZR 9/16, juris, Rn. 12; OLG München, Urteil vom 12.7.2018 - 23 U 2832/17, juris Rn. 29) und hat deren Rechte im Namen der Gläubiger, d.h. im fremden Namen geltend zu machen.
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