Rechtsprechung
   OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16309
OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09 (https://dejure.org/2011,16309)
OLG München, Entscheidung vom 13.01.2011 - 29 U 4615/09 (https://dejure.org/2011,16309)
OLG München, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 29 U 4615/09 (https://dejure.org/2011,16309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urheberrecht: Gesetzliche Vermutung für die Urheberschaft bei Werkveröffentlichung mit Urheberbezeichnung trotz späterer Veröffentlichung mit abweichender Nennung - Das Kufsteiner Lied

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt der urheberrechtlichen Registrierung eines Musikstücks; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Einwilligung in die Änderung von urheberechtlichen Eintragungen bei der GEMA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 10 Abs. 1
    "Das Kufsteiner Lied"; Feststellung des Urhebers eines Musikstücks

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.08.2004 - I ZR 230/03

    Ansprüche eines Wahrnehmungsberechtigten gegen den Empfänger unberechtigter

    Auszug aus OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09
    Beteiligt die GEMA auf der faktischen Grundlage einer unrichtigen Eintragung einen Nichtberechtigten an den sich nach dem Verteilungsplan ergebenden Ausschüttungen, ist dieser lediglich auf Kosten der GEMA ungerechtfertigt bereichert (vgl. BGH ZUM 2004, 921); verlangte die GEMA in der durch eine solche Eintragung begründeten irrigen Annahme, die Schutzdauer eines Werks sei noch nicht abgelaufen, von Werknutzern Lizenz- oder Schadensersatzzahlungen, so wäre sie ihrerseits ungerechtfertigt bereichert.

    Zwar kann bei einem Streit über die urheberrechtlichen Befugnisse an bestimmten Musikstücken für die Klage auf Feststellung, dass der anderen Partei keine Ansprüche gegen die GEMA aus der Auswertung dieser Musikstücke zustehen, das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse bestehen (vgl. BGH ZUM 2004, 921 f.).

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09
    Die Sachdienlichkeit kann bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (vgl. BGH NJW 2007, 2414 Tz. 10 m. w. N.).
  • BGH, 10.10.2005 - II ZR 90/03

    Mangusta/Commerzbank II

    Auszug aus OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09
    Das setzt indes voraus, dass der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses gerade gegenüber der anderen Prozesspartei hat (vgl. BGH NJW 2006, 374 Tz. 18; NJW-RR 2004, 595 [596] jeweils m. w. N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09
    Das setzt indes voraus, dass der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses gerade gegenüber der anderen Prozesspartei hat (vgl. BGH NJW 2006, 374 Tz. 18; NJW-RR 2004, 595 [596] jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 98/00

    "Stadtbahnfahrzeug"; Umfang des Unterlassungsanspruchs; Berechtigtes Interesse

    Auszug aus OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09
    Eine Aberkennung der Urheberschaft liegt immer vor, wenn die schöpferische Leistung eines Urhebers durch die Benennung eines anderen geschmälert wird (vgl. etwa BGH GRUR 2002, 799 [800] - Stadtbahnfahrzeug m. w. N.).
  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02

    Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im

    Auszug aus OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09
    a) Dieser Hilfsantrag ist durch die Berufung der Beklagtenseite ohne Weiteres in den Berufungsrechtszug gelangt (vgl. BGH Urt. v. 6. Oktober 2010 - VIII ZR 15/10, juris Tz. 25; NJW-RR 2005, 220; Heßler in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 528 Rz. 20 m. w. N.).
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 15/10

    Einspeisung von KWK-Strom: Abschluss eines neuen Einspeisungsvertrages nach

    Auszug aus OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09
    a) Dieser Hilfsantrag ist durch die Berufung der Beklagtenseite ohne Weiteres in den Berufungsrechtszug gelangt (vgl. BGH Urt. v. 6. Oktober 2010 - VIII ZR 15/10, juris Tz. 25; NJW-RR 2005, 220; Heßler in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 528 Rz. 20 m. w. N.).
  • LG München I, 23.07.2009 - 7 O 22065/08

    Urheberrechtsverletzung: Vermutung der Urheberschaft

    Auszug aus OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09
    Mit - durch Beschluss vom 28. Oktober 2009 berichtigtem - Urteil vom 23. Juli 2009 (ZUM 2009, 871 ff.), auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht E. F. ... und die Beklagte zu 2. nach dem Hauptantrag verurteilt.
  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 104/99

    Cat Stevens

    Auszug aus OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09
    (1) Die spätere Veröffentlichung von Werkstücken mit anderen, der Beklagtenseite günstigen Angaben (vgl. etwa Anlagen B 4 und B 16) ist nicht geeignet, einen von der Vermutung abweichenden Ablauf der Werkschöpfung zu beweisen, und deshalb unbeachtlich (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 121 [123] - Cat Stevens; Loewenheim in: Schricker/Loewenheim, UrhG, 4. Aufl. 2010, § 10 Rz. 10; Thum in: Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl. 2009, § 10 Rz. 27; Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. 2008, § 10 Rz. 20; Axel Nordemann in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10, Aufl. 2008, § 10 UrhG Rz. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht