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   OLG München, 13.12.2006 - 31 Wx 94/06   

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https://dejure.org/2006,13948
OLG München, 13.12.2006 - 31 Wx 94/06 (https://dejure.org/2006,13948)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2006 - 31 Wx 94/06 (https://dejure.org/2006,13948)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 31 Wx 94/06 (https://dejure.org/2006,13948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 55c; ; FGG § 50b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19 Abs. 1 § 55c § 50b
    Unanfechtbare Verfügung über Nichtmitteilung des Termins zur Kindesanhörung im Adoptionsverfahren in Abwesenheit der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung der Anhörung eines Kindes im Adoptionsverfahren in Abwesenheit der Eltern ; Recht der Eltern auf Anwesenheit bei der Anhörung des Kindes; Anfechtbarkeit der Zwischenverfügung mittels Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 745
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.05.1997 - 25 WF 58/97

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die richterliche Anordnung der persönlichen

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 31 Wx 94/06
    Bereits die Anordnung der persönlichen Anhörung des Kindes (§ 55 c i.V.m. 50 b FGG) ist grundsätzlich unanfechtbar (so zutreffend Jansen/Zorn FGG 3. Aufl. § 50 b Rn. 21; a.A. OLG Köln FamRZ 1997, 1549; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 50 b FGG Rn. 4), ebenso die Entscheidung darüber, ob den zur Teilnahme nicht Berechtigten der Zeitpunkt des Termins mitgeteilt wird.
  • BayObLG, 21.12.2000 - 2Z BR 135/00

    Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses, der die Vorlage eines

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 31 Wx 94/06
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Gesetz die Anfechtbarkeit der Zwischenverfügung ausdrücklich vorsieht oder durch diese unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1996, 4/5 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 2002, 13).
  • BayObLG, 11.01.1996 - 2Z BR 147/95

    Anfechtbarkeit

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 31 Wx 94/06
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Gesetz die Anfechtbarkeit der Zwischenverfügung ausdrücklich vorsieht oder durch diese unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1996, 4/5 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 2002, 13).
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