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   OLG München, 14.11.2018 - 20 U 1782/18   

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https://dejure.org/2018,38576
OLG München, 14.11.2018 - 20 U 1782/18 (https://dejure.org/2018,38576)
OLG München, Entscheidung vom 14.11.2018 - 20 U 1782/18 (https://dejure.org/2018,38576)
OLG München, Entscheidung vom 14. November 2018 - 20 U 1782/18 (https://dejure.org/2018,38576)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Tantiemen eines Schlagerkomponisten als Arbeitseinkommen i. S. d. § 850 Abs. 2 ZPO

  • rewis.io

    Abgrenzung zwischen Arbeitseinkommen und sonstigen Einkünften bei Tantiemenzahlungen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfändbarkeit von Tantiemezahlungen

  • rechtsportal.de

    Drittschuldnerklage; Insolvenzmasse; Arbeitseinkommen; Vollstreckungsverbot; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; sonstige Einkünfte; Ausschüttungsansprüche; Tantiemen; Lebensunterhalt; Einkommen; Arbeitskraft; Existenzgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1447
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03

    Pfändungsschutz für Lizenzgebühren

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 20 U 1782/18
    Die Ausschüttungen der Beklagten sind grundsätzlich nicht anders zu behandeln als umsatzbezogene Einnahmen aus Lizenzverträgen, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2003 (Az. IXa ZB 165/03) waren.

    Wesentlich für die Einordnung als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 Abs. 2 ZPO ist, dass es sich um wiederkehrend zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2003 - IXa ZB 165/03, NJW-RR 2003, 644 m.w.N.).

  • BGH, 19.12.2002 - V ZB 61/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 20 U 1782/18
    Wesentlich für die Einordnung als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 Abs. 2 ZPO ist, dass es sich um wiederkehrend zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2003 - IXa ZB 165/03, NJW-RR 2003, 644 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.1968 - VIII ZR 70/66

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Anspruchs auf Pachtzins -

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 20 U 1782/18
    Einwände gegen die titulierte Forderung kann die Beklagte als Drittschuldnerin nicht erheben (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.1968 - VIII ZR 70/66; Stein/Jonas/Würdinger ZPO 23. Aufl. 2017 § 829 Rn. 117).
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