Rechtsprechung
OLG München, 15.07.2010 - 34 SchH 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Urheberrecht: Aussetzung eines Bestellungsverfahrens bis zur Feststellung der Verpflichtung zur Einlassung auf ein Schlichtungsverfahren zur Festlegung gemeinsamer Vergütungsregelungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung des Bestellungsverfahrens gem. § 36a Abs. 3 UrhG im Hinblick auf eine negative Feststellungsklage hinsichtlich eines Schlichtungsverfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 148; UrhG § 36; UrhG § 36a Abs. 3
Aussetzung des Bestellungsverfahrens gem. § 36a Abs. 3 UrhG im Hinblick auf eine negative Feststellungsklage hinsichtlich eines Schlichtungsverfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln - rechtsportal.de
ZPO § 148 ; UrhG § 36 ; UrhG § 36a Abs. 3
Aussetzung des Bestellungsverfahrens gem. § 36a Abs. 3 UrhG im Hinblick auf eine negative Feststellungsklage hinsichtlich eines Schlichtungsverfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Evtl. Schlichtungverpflichtung greift Bestellungsverfahren vor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 15.07.2010 - 34 SchH 14/09
- BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 494 (Ls.)
- GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
- BauR 2010, 1643
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 12.01.2005 - 23 SchH 7/03
Schlichtungsverfahren im Urheberrecht: Gerichtliche Bestellung des vorsitzenden …
Auszug aus OLG München, 15.07.2010 - 34 SchH 14/09
Selbst wenn man dem Oberlandesgericht insoweit nur eine eingeschränkte Prüfungsbefugnis zugesteht (KG ZUM 2005, 229), würde eine rechtskräftige Feststellung der Unzulässigkeit dem Bestellungsverfahren entgegenstehen.
- BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10
Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens
Das Oberlandesgericht (OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2010 34 SchH 14/09, juris) hat das vorliegende Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits beim Landgericht Frankenthal ausgesetzt. - OLG München, 15.06.2011 - 34 SchH 12/10
Schlichtungsverfahren im Urheberrecht: Besetzung einer Schlichtungsstelle
Wenn bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Schlichtungsverfahrens eine Bestellung nach § 36a UrhG zu unterbleiben hat, so gilt dies um so mehr, wenn durch rechtskräftiges Urteil die Unzulässigkeit festgestellt ist (vgl. Senat vom 15.7.2010, 34 SchH 014/09, bei juris).Denn eine endgültige Entscheidung über die Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 UrhG für die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregelungen kann im Bestellungsverfahren nicht stattfinden (…vgl. KG aaO.; Senat vom 15.7.2010, 34 SchH 014/09).
- LG München I, 06.11.2012 - 33 O 1081/12
Schlichtungsverfahren für Urhebervergütungsregelungen: Öffentlich-rechtliche …
Das Antragsverfahren vor dem Oberlandesgericht München (34 SchH 14/09) begründet keine entgegenstehende Rechtshängigkeit nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, da dort allenfalls eine inzidente Prüfung der Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens erfolgen würde (…BGH, a.a.O., Bl. 290 d. A.), so dass keine Identität der Streitgegenstände gegeben ist.Die Einleitung dieses Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München (Az: 34 SchH 14/09) lässt das Feststellungsinteresse des Klägers auch nicht entfallen, da eine allenfalls erfolgende inzidente Prüfung der Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens das rechtliche Interesse an einer rechtskräftigen Feststellung der Unzulässigkeit des Schlichtungsverfahrens nicht zu beseitigen vermag.
- OLG München, 22.12.2015 - 34 SchH 9/14
Schlichtungsstelle für die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln - Bestellung …
Die Frage, ob der Antragsgegner verpflichtet ist, für derartige Produktionen zu verhandeln, stellt eine Vorfrage dar, die im Rahmen der Bestellungsentscheidung durch das Oberlandesgericht zu prüfen ist (vgl. Senat vom 15.7.2010,34 SchH 14/09, juris).