Urheberrechtsgesetz
| Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
| Abschnitt 5 - Rechtsverkehr im Urheberrecht (§§ 28 - 44) |
| Unterabschnitt 2 - Nutzungsrechte (§§ 31 - 44) |
(1) 1Zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen nach den §§ 32, 32a und 32c, zur Regelung der Auskünfte nach den §§ 32d und 32e sowie zur Bestimmung der angemessenen Beteiligung nach § 87k Absatz 1 stellen Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern gemeinsame Vergütungsregeln auf. 2Die gemeinsamen Vergütungsregeln sollen die Umstände des jeweiligen Regelungsbereichs berücksichtigen, insbesondere die Struktur und Größe der Verwerter. 3In Tarifverträgen enthaltene Regelungen gehen gemeinsamen Vergütungsregeln vor.
(2) 1Vereinigungen nach Absatz 1 müssen repräsentativ, unabhängig und zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln ermächtigt sein. 2Eine Vereinigung, die einen wesentlichen Teil der jeweiligen Urheber oder Werknutzer vertritt, gilt als ermächtigt im Sinne des Satzes 1, es sei denn, die Mitglieder der Vereinigung fassen einen entgegenstehenden Beschluss.
(3) 1Ein Verfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln vor der Schlichtungsstelle (§ 36a) findet statt, wenn die Parteien dies vereinbaren. 2Das Verfahren findet auf schriftliches Verlangen einer Partei statt, wenn
(4) 1Die Schlichtungsstelle hat allen Parteien, die sich am Verfahren beteiligt haben oder nach § 36a Absatz 4a zur Beteiligung aufgefordert worden sind, einen begründeten Einigungsvorschlag zu machen, der den Inhalt der gemeinsamen Vergütungsregeln enthält. 2Er gilt als angenommen, wenn innerhalb von sechs Wochen nach Empfang des Vorschlages keine der in Satz 1 genannten Parteien widerspricht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31.05.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 07.06.2021 | Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes | 31.05.2021 | |
| 01.03.2017 | Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern | 20.12.2016 | |
| 01.07.2002 | Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern | 22.03.2002 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
anspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 36cIndividual-
vertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 36dUnterlassungs-
anspruch bei Nichterteilung von Auskünften § 37Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten § 38Beiträge zu Sammlungen § 39Änderungen des Werkes § 40Verträge über künftige Werke § 40aRecht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung § 41Rückrufsrecht wegen Nichtausübung § 42Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung § 42aZwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern § 43Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen § 44Veräußerung des Originals des Werkes
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 36 UrhG
206 Entscheidungen zu § 36 UrhG in unserer Datenbank:
- BGH, 02.07.2026 - I ZR 212/25
GVR Text und GVR Foto
Zum selben Verfahren:
- LG Hannover, 13.02.2024 - 18 O 193/22
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung einer Vergütungsvereinbarung ...
- OLG Celle, 06.03.2025 - 13 U 25/24
Gemeinsame Vergütungsregeln; Kartellverstoß; Kündigungsrecht; ...
- LG Hannover, 13.02.2024 - 18 O 193/22
- BGH, 17.06.2021 - I ZB 93/20
Werknutzer - Schlichtungsverfahren für Urhebervergütungsregeln: Begriff des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 02.07.2026 - 5 U 105/24
Nachvergütung deutlich reduziert: Doch keine fünf Millionen Euro für Thomas ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 23.10.2024 - 310 O 100/14
Autor Brussig erhält Millionenbetrag im Rechtsstreit um Lindenberg-Musical
- LG Hamburg, 23.10.2024 - 310 O 100/14
- BGH, 15.09.2016 - I ZR 20/15
GVR Tageszeitungen III - Gemeinsame Vergütungsregeln für die Einräumung von ...
Zum selben Verfahren:
- LG Potsdam, 13.02.2013 - 2 O 181/12
Angemessene Urhebervergütung des Tageszeitungsjournalisten: Voraussetzungen für ...
- OLG Brandenburg, 22.12.2014 - 6 U 30/13
Angemessene Vergütung eines freiberuflich tätigen Journalisten für die von ihm ...
- LG Potsdam, 13.02.2013 - 2 O 181/12
Querverweise
Auf § 36 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Rechtsverkehr im Urheberrecht
- Nutzungsrechte
- § 32 (Angemessene Vergütung)
§ 32a (Weitere Beteiligung des Urhebers)
§ 32d (Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners)
§ 36a (Schlichtungsstelle)
§ 36d (Unterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften)
§ 40a (Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung)
§ 41 (Rückrufsrecht wegen Nichtausübung)
- Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
- § 69a (Gegenstand des Schutzes)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz des ausübenden Künstlers
- § 79 (Nutzungsrechte)
- Schutz des Presseverlegers
- § 87k (Beteiligungsanspruch)
- Besondere Bestimmungen für Filme
- Filmwerke
- § 88 (Recht zur Verfilmung)
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Übergangsbestimmungen
- § 137i (Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts)