Urheberrechtsgesetz
Teil 3 - Besondere Bestimmungen für Filme (§§ 88 - 95) |
Abschnitt 1 - Filmwerke (§§ 88 - 94) |
(1) 1Gestattet der Urheber einem anderen, sein Werk zu verfilmen, so liegt darin im Zweifel die Einräumung des ausschließlichen Rechts, das Werk unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten zu nutzen. 2§ 31a Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 bis 4 findet keine Anwendung.
(2) 1Die in Absatz 1 bezeichneten Befugnisse berechtigen im Zweifel nicht zu einer Wiederverfilmung des Werkes. 2Der Urheber ist berechtigt, sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren nach Vertragsabschluß anderweit filmisch zu verwerten. 3Von Satz 2 kann zum Nachteil des Urhebers nur durch eine Vereinbarung abgewichen werden, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) oder einem Tarifvertrag beruht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 20.12.2016
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.03.2017 | Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern | 20.12.2016 | |
01.01.2008 | Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 26.10.2007 | |
01.07.2002 | Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern | 22.03.2002 |
Rechtsprechung zu § 88 UrhG
85 Entscheidungen zu § 88 UrhG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Neuregelung des Urheberrechts ...
- BGH, 17.10.2013 - I ZR 41/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen in Urheberrechtsverträgen: Inhaltskontrolle für ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09
Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen ...
- KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit ...
- BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09
- BGH, 17.06.2021 - I ZB 93/20
Werknutzer
- LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
Anspruch eines Unterwasserfotografen auf Zahlung von Lizenzschadensersatz
- VG Berlin, 09.08.2021 - 2 K 281.19
Zugang zu der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht
- OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
Strafbarkeit des sogenannten Card-Sharing beim Bezahlfernsehen (Pay-TV); Wirkung ...
- FG Köln, 25.08.2016 - 13 K 2205/13
Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und ...
- FG Köln, 28.09.2016 - 3 K 2206/13
Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und ...
Querverweise
Auf § 88 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz bestimmter Ausgaben
- § 71 (Nachgelassene Werke)