Urheberrechtsgesetz

   Teil 3 - Besondere Bestimmungen für Filme (§§ 88 - 95)   
   Abschnitt 1 - Filmwerke (§§ 88 - 94)   
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§ 91 UrhG (https://dejure.org/gesetze/UrhG/91.html)
§ 91 UrhG
§ 91 Urheberrechtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UrhG/91.html)
§ 91 Urheberrechtsgesetz
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§ 91

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 22.03.2002 (BGBl. I S. 1155) mit Wirkung vom 01.07.2002 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassung

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.07.2002Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern22.03.2002BGBl. I S. 1155

Rechtsprechung zu § 91 UrhG

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