Urheberrechtsgesetz
| Teil 3 - Besondere Bestimmungen für Filme (§§ 88 - 95) |
| Abschnitt 1 - Filmwerke (§§ 88 - 94) |
(1) 1Die Urheber des Filmwerkes und der zu seiner Herstellung benutzten Werke sowie die Inhaber verwandter Schutzrechte, die bei der Herstellung des Filmwerkes mitwirken oder deren Leistungen zur Herstellung des Filmwerkes benutzt werden, können nach den §§ 14 und 75 hinsichtlich der Herstellung und Verwertung des Filmwerkes nur gröbliche Entstellungen oder andere gröbliche Beeinträchtigungen ihrer Werke oder Leistungen verbieten. 2Sie haben hierbei aufeinander und auf den Filmhersteller angemessene Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Nennung jedes einzelnen an einem Film mitwirkenden ausübenden Künstlers ist nicht erforderlich, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10.09.2003
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.09.2003 | Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 10.09.2003 |
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Rechtsprechung zu § 93 UrhG
22 Entscheidungen zu § 93 UrhG in unserer Datenbank:
- KG, 27.04.2026 - 24 U 6/26
Sarah Maria Sander
- OLG München, 01.08.1985 - 29 U 2114/85
Die unendliche Geschichte (Film)
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 22.01.1985 - 7 O 12189/84
Unterlassung der Aufführung und Verbreitung eines Filmwerkes; Gröbliche ...
- LG München I, 22.01.1985 - 7 O 12189/84
- KG, 23.03.2004 - 5 U 278/03
Urheberrechtsverletzung an Filmwerk: Gröbliche Entstellung eines Dokumentarfilms ...
- KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit ...
- VG Berlin, 18.01.2011 - 21 K 416.10
Keine Filmabgabe für "Drei Damen vom Grill"
- BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Verfassungsbeschwerde eines Filmurhebers gegen das den Filmproduzenten durch die ...
- OLG München, 10.10.2002 - 6 U 5487/01
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
- OLG München, 20.07.2000 - 29 U 2762/00
Umfang des Veröffentlichungsrechts des Regisseurs
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1520/00
Urheberrecht eines Regisseurs
- BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1520/00
Querverweise
Auf § 93 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Besondere Bestimmungen für Filme
- Laufbilder
- § 95 (Laufbilder)