Urheberrechtsgesetz
| Teil 3 - Besondere Bestimmungen für Filme (§§ 88 - 95) |
| Abschnitt 1 - Filmwerke (§§ 88 - 94) |
(1) 1Wer sich zur Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmes verpflichtet, räumt damit für den Fall, daß er ein Urheberrecht am Filmwerk erwirbt, dem Filmhersteller im Zweifel das ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Filmwerkes auf alle Nutzungsarten zu nutzen. 2§ 31a Absatz 1 Satz 4 und 5 und Absatz 2 bis 4 findet keine Anwendung.
(2) Hat der Urheber des Filmwerkes das in Absatz 1 bezeichnete Nutzungsrecht im voraus einem Dritten eingeräumt, so behält er gleichwohl stets die Befugnis, dieses Recht beschränkt oder unbeschränkt dem Filmhersteller einzuräumen.
(3) Die Urheberrechte an den zur Herstellung des Filmwerkes benutzten Werken, wie Roman, Drehbuch und Filmmusik, bleiben unberührt.
(4) Für die Rechte zur filmischen Verwertung der bei der Herstellung eines Filmwerkes entstehenden Lichtbilder und Lichtbildwerke gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.10.2024
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) | 23.10.2024 | |
| 01.01.2008 | Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 26.10.2007 | |
| 01.07.2002 | Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern | 22.03.2002 |
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Rechtsprechung zu § 89 UrhG
82 Entscheidungen zu § 89 UrhG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Verfassungsbeschwerde eines Filmurhebers gegen das den Filmproduzenten durch die ...
- BGH, 17.10.2013 - I ZR 41/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen in Urheberrechtsverträgen: Inhaltskontrolle für ...
- OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 92/10
Begriff des Herstellers eines Films i.S. von § 89 Abs. 1 S. 1 UrhG
- OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18
Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem ...
- LSG Hamburg, 25.04.2025 - L 1 BA 10/22
- BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02
Der Zauberberg
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 10.10.2002 - 6 U 5487/01
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
- OLG München, 10.10.2002 - 6 U 5487/01
- FG Köln, 25.08.2016 - 13 K 2205/13
Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und ...
- LG Frankenthal, 01.10.2019 - 6 O 46/19
Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung durch das Ausstrahlen einer ...
- BGH, 06.02.2014 - I ZR 86/12
Urheberrecht an der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR - Peter Fechter
Querverweise
Auf § 89 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 89 UrhG:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Dauer des Urheberrechts
- § 65 II (Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text)